Zentralklinikum auf dem Stimmzettel

[Presseinfo 01/19]

"Sind Sie dafür, dass Ihre Stadt Emden unter Beibehaltung einer Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung in Emden gemeinsam mit dem Landkreis Aurich eine neue kommunale Klinik im Raum Georgsheil baut?“ Um diese Frage geht es am Sonntag bei einem Bürgerentscheid in der Stadt Emden.

Im Juni 2017 hatte eine Mehrheit der Emderinnen und Emder für den Erhalt der Emder Klinik gestimmt und damit das Projekt Zentralklinikum in Georgsheil zu Fall gebracht. Gleichzeitig stimmte im Landkreis Aurich in einem weiteren Bürgerentscheid eine Mehrheit für das Zentralklinikum. In der Folge gab es langanhaltende Diskussionen über die Zukunft der Kliniken. Der Rat kam im Sommer 2018 dann zum Schluss, die Planungen fortsetzen zu wollen.

Hintergrund der erneuten Abstimmung ist die Regelung, dass in einem Zeitraum von zwei Jahren nach einem Bürgerentscheid dieser nur durch einen neuen Bürgerentscheid geändert werden kann. Diese Frist endet in Emden am 11. Juni. Im Dezember hatte der Emder Rat nach langem Hin und Her beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger noch einmal abstimmen zu lassen. Damit der Bürgerentscheid vom Juni 2017 geändert werden kann, muss die Mehrheit der Abstimmenden mit „Ja“, also für den Vorschlag

des Emder Stadtrates stimmen und diese Mehrheit muss zudem mindestens zwanzig Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl entsprechen. Dies entspricht 8.225 Stimmen.

In Niedersachsen gab es bisher zwei Ratsbegehren, die die Änderung eines bestehenden Bürgerentscheids binnen zwei Jahren nach der Abstimmung zum Ziel hatten (1998 in Bad Rothenfelde und 1999 in Bienenbüttel). In beiden Fällen wurde der Antrag des Rates abgelehnt. In Bad Rothenfelde scheiterte das Ratsbegehren am Zustimmungsquorum, in Bienenbüttel erhielt der Rat keine Mehrheit.

Der Bürgerentscheid in Emden ist der zweite in der Geschichte der Stadt. Es handelt sich um den 105. Bürgerentscheid in Niedersachsen.

Liste aller Bürgerentscheide in Niedersachsen:

 

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