Reformen
Aus unserer Sicht sind keine grundlegenden Reformen am 2006 eingeführten Bremer Wahlrecht nötig. Das Wahlrecht funktioniert, es wird verstanden und es wird von den Wählerinnen und Wählern genutzt. Es sollte allerdings kleinere Korrekturen geben, die dafür sorgen, dass die Zahl der ungültigen Stimmen sinkt. So könnten z.B. in dem Fall, dass ein Wähler, der 5 Stimmen an SPD-Kandidaten vergeben hat und auch in der Kopfstimme 5mal für die SPD gestimmt hat in Zukunft als gültig anerkannt werden, weil hier der Wählerwille klar erkennbar ist. Bislang wurden solche Stimmen für ungültig erklärt.
Gesetzesänderungen im Februar 2018
Am im Februar 2018 von der Bürgerschaft geänderten Wahlrecht haben wir sehr wohl Änderungsbedarf. Die Umkehrung des Sitzzuteilungsverfahrens lehnen wir ab. Mehr dazu in unserer Stellungnahme.
Volksbegehren zum Wahlrecht
Zwischen Ende März und Mitte Mai 2018 haben wir Unterschriften für den Zulassungsantrag des Volksbegehrens "Mehr Demokratie beim Wählen - Unseren Einfluss sichern und stärken" gesammelt. Mit dem Volksbegehren wollten wir die Auswirkungen der Änderungen vom Februar wieder rückgängig machen und den Wählereinfluss wiederherstellen und sogar ein bißchen ausbauen. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.
Mehr Informationen auf unserer Webseite.