Bürgerbeteiligung in Bremen

Bürgerbeteiligung ist spätestens seit Stuttgart21 in aller Munde. Sie ermöglicht die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Planungsprozesse vor Ort. Im Gegensatz zur direkten Demokratie werden hier keine verbindlichen Entscheidungen getroffen. Bürgerinnen und Bürger können sich einbringen, bevor Entscheidungen der kommunalen Gremien getroffen werden.
Elemente der Bürgerbeteiligung mit denen wir im Rahmen unserer Arbeit in Bremen häufiger zu tun haben, sind der Bürgerantrag und die Online-Petitionen. Auf der Beiräte-Ebene gibt es in den Stadttteilen weitere Beteiligungsmöglichkeiten. Es gibt weitere Modelle wie z.B. Planungszellen, Bürgerhaushalte und Bürgergutachten.
Bürgerbeteiligungs-Quorum
Übrigens: es gibt ein charmantes Modell aus Baden-Württemberg, das die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung stärkt. Wir nennen es Bürgerbeteiligungs-Quorum, angewendet wird es in Heidelberg. Unsere Mehr Demokratie-Kollegen aus Baden-Württemberg schlagen vor, dies überall in Baden-Württemberg einzuführen.
Es funktioniert so: die Stadt stellt eine Vorhabenliste aller Planungsprojekte ins Netz (frühzeitige Information). Wenn es 1000 Unterschriften für eine Bürgerbeteiligung zu einem bestimmten Projekt gibt, beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Frage und entscheidet, ob ein bestimmtes Beteiligungsverfahren gestartet wird. Wäre das nicht auch etwas für Bremen?
Leitbild Bürgerbeteiligung der Stadtgemeinde Bremen
Was Bürgerbeteiligung in Bremen ausmacht und nach welchen Kriterien sie erfolgt, ist im Leitbild „Bürgerbeteiligung" festgehalten, das der Senat am 19.11.2018 verabschiedet hat. Es versteht Bürgerbeteiligung als bereichernden Austausch im politischen Entscheidungsprozess, der die Identifikation mit der Stadt fördert, den Gemeinsinn stärkt und das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellt.
Kernpunkte des Leitbildes:
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Vielfalt & Teilhabe: Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen (Kinder, Jugendliche, Seniorinnen und Senioren, Migrantinnen und Migranten, Menschen mit Behinderung) sowie Gender Mainstreaming.
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Frühzeitige Information: umfassende, verständliche und zugängliche Informationen zu Begründung, Konsequenzen, Finanzierung, Beteiligungsmöglichkeiten und Zeitplanung.
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Transparenz: klar definierte Möglichkeiten und Grenzen der Beteiligung, benannte Verantwortliche und sichtbare Abläufe.
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Niedrigschwellige Formate: offene, breit angelegte Beteiligung mit größtmöglicher Barrierefreiheit und einfacher Sprache.
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Kommunikation auf Augenhöhe: verlässliche Ansprechpartner und eine Kultur gegenseitiger Wertschätzung.
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Drei Beteiligungsstufen: Information → Diskussion → Mitwirkung.
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Lernendes Instrument: Die Leitlinien werden fortlaufend erprobt und weiterentwickelt.
Die zentrale Vorhabenliste für Bremen
Ein zentraler Bestandteil des Leitbildes ist die Vorhabenliste. Sie informiert frühzeitig über städtische Vorhaben und Projekte der senatorischen Behörden, bei denen eine Bürgerbeteiligung angeboten wird. Bürgerinnen und Bürger erfahren dort, was in ihrem Stadtteil geplant ist und ob, wann und in welcher Form sie sich beteiligen können. Die Liste wird zentral durch die Senatskanzlei erstellt und monatlich aktualisiert.
Aktuelle Beteiligungsvorhaben (Stand 15.06.2026)
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Pilotprojekt Bestandsentwicklung Gewerbegebietsmanagement – Bremen stadtweit, bis 31.12.2027. Nachhaltige Entwicklung von 8 ausgewählten Gewerbegebieten.
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Deichbau Stadtstrecke – Hochwasserschutz links der Weser – Neustadt, bis 31.12.2033. Sanierung des Hochwasserschutzes kombiniert mit verkehrlichen/städtebaulichen Aufwertungen.
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Sanierung und Stadterneuerung Stadtteilzentrum Blumenthal – Blumenthal, bis 31.12.2035. Verringerung von Leerstand, Gebäudemodernisierung und Aufwertung des öffentlichen Raums.
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Gewerbegebiet Technologiepark Universität – Entwicklungsfläche Horner Spitze – Horn-Lehe, bis 31.12.2035. Erweiterung des Technologieparks Universität.
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Entwicklung eines Wohnparks Oberneuland – Oberneuland, bis 31.12.2032. Neues Wohnquartier als Ergänzung zum „Büro- und Wohnpark Oberneuland".
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Küsten- und Hochwasserschutz Stadtstrecke BA 4 – Neustadt, bis 31.12.2032.
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Integriertes Entwicklungskonzept Grohn, Rahmenplanung Bahnhofsvorplatz Vegesack – Vegesack, 01.07.2021 bis 30.06.2032. Fortführung der Stadterneuerungsmaßnahmen.
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Stadterneuerung im Schweizer Viertel – Osterholz, 01.01.2022 bis 31.12.2028. Stärkung des sozialen Zusammenhalts.
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Jugendverbandsarbeit auf dem „Alten Campingplatz" – Ausbau der Infrastruktur – Horn-Lehe, 01.06.2023 bis 31.12.2026.
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Biodiverse Cities – Gröpelingen, 15.01.2024 bis 31.10.2026. EU-Interreg-Projekt zur Förderung der Artenvielfalt und Klimaanpassung.
(Die Gesamtliste umfasst 13 Vorhaben; die vollständige, tagesaktuelle Übersicht findet sich über den Link zur Vorhabenliste unten.)
Bürgerbeteiligung in Bremen – Grundlagen:
- Leitbild und Kriterien der Bürgerbeteiligung in Bremen (verabschiedet 19.11.2018)
- Bürgerbeteiligung in der Stadtgemeinde Bremen (Übersicht)
Vorhabenliste Bremen:
- Zentrale Vorhabenliste Bremen
- Übersicht aller aktuellen Vorhaben
Netzwerke & weiterführende Informationen:
- Bremer Netzwerk Bürgerbeteiligung (Bürgerstiftung Bremen)
- Wegweiser Bürgergesellschaft
- Arbeitskreis Bürgerbeteiligung von Mehr Demokratie e.V.
Vorbild-Modell Bürgerbeteiligungs-Quorum:
- Mitgestaltende Bürgerbeteiligung – Stadt Heidelberg
- Mehr Demokratie Baden-Württemberg – mitgestaltende Bürgerbeteiligung
Bürgerbeteiligung als Planungsgrundsatz
Bürgerbeteiligung soll als Planungsgrundsatz gelten. So will es der Koalitionsvertrag von 2011 zwischen SPD und Grünen in Bremen. Bei allen Planungsvorhaben soll regelmäßig und verbindlich geprüft werden, ob und ggf. in welcher Form eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den jeweiligen Planungen stattfinden kann. Dies gilt sowohl auf Stadtteil- als auch auf gesamtstädtischer Ebene. Rot-Grün hat sich die Einführung, Erprobung und Entwicklung von weiteren Bürgerbeteiligungsverfahren auf allen Ebenen zum Ziel gesetzt, die beiden Parteien wollen einen „Prozess zur Entwicklung von Strategien zur Bürgerbeteiligung“ anstoßen. „Bürgerbeteiligung als Planungsgrundsatz“ geht zurück auf eine Online-Petition aus der letzten Wahlperiode.


