Landesweite Volksbegehren in Bremen
1. 1985/86 Änderung des Schulverwaltungsgesetzes.
Ziel der Initiative war die Beteiligung der Schulen an staatlichen Strukturmaßnahmen im Bildungswesen. U.a. sollten rückwirkend Schul- bzw. Klassenverlegungen und -auflösungen rückgängig gemacht werden.
Ergebnis: Unzulässig. Das Volksbegehren wurde auf Antrag des Senats vom StGH für unzulässig erklärt, weil der Gesetzentwurf rechtliche Mängel enthalten habe.
2. 1996/97 Unterrichtsversorgungsgesetz
Ziel der Initiative des Zentralelternbeirats (ZEB) war die Schaffung neuer Lehrerstellen. Der Zulassungsantrag wurde von fast 30.000 BürgerInnen unterstützt (erforderlich: 5.000).
Ergebnis: Unzulässig. Das Volksbegehren wurde auf Antrag des Senats vom Staatsgerichtshof gestoppt, weil es in unzulässiger Weise in den Landeshaushalt eingreife.
3. 1996/97 Schulraumgesetz
Ziel der Initiative des ZEB war die Bereitstellung von ausreichend Klassenräumen an Bremens Schulen. Der Zulassungsantrag wurde von fast 30.000 BürgerInnen unterstützt.
Ergebnis: Unzulässig. Das Volksbegehren wurde auf Antrag des Senats am vom StGH gestoppt, weil es in unzulässiger Weise in den Landeshaushalt eingreife.
4. 1996/97 Lernmittelfreiheit
Ziel der Initiative des ZEB war die Sicherung der Lernmittelfreiheit an Bremens Schulen. Der Zulassungsantrag wurde von fast 30.000 BürgerInnen unterstützt.
Ergebnis: Gescheitert im Volksbegehren (zu wenig Unterschriften). Das Volksbegehren wurde zugelassen. Da die dreimonatige Eintragungsfrist für die Unterschriftensammlung aber über die Sommerferien ging, kamen statt der erforderlichen 51.000 (10 Prozent) nur 32.516 Stimmen für die Herbeiführung eines Volksentscheids zusammen.
5. 1998/2000 "Mehr Demokratie in Bremen"
Ziel der Initiative der Bürgeraktion Mehr Demokratie e.V. ist die Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden in der Landesverfassung nach bayerischem Vorbild. Der Zulassungsantrag wurde von 7.569 BürgerInnen unterstützt.
Ergebnis: Unzulässig. Der Staatsgerichtshof hat das Volksbegehren am 14. Februar 2000 für unzulässig erklärt, weil es gegen das Grundgesetz verstoße.
6. 1998/99 Parlamentsverkleinerung
Ziel der Initiative der AfB ist die Verkleinerung der Bürgerschaft von 100 auf 75 Abgeordnete.
Ergebnis: Eingestellt während des Volksbegehrens (Teilerfolg). Das Volksbegehren wurde im Juli 1999 mit 19.000 gesammelten Unterschriften (erforderlich: 51.000) eingestellt, weil die Landesregierung die Forderung der Initiatoren weitgehend übernommen hat.
7. 1998/2000 Rechtschreibreform 1
Ziel der Initiative "WIR gegen die Rechtschreibreform" ist die Beibehaltung der alten Schreibregeln.
Ergebnis: Gescheitert im Volksbegehren (zu wenig Unterschriften). In der Rekordzeit von nur zwei Wochen wurden im Herbst 1998 10.000 Stimmen für den Zulassungsantrag gesammelt. Der Senat hat das Volksbegehren am 9. März 1999 gestoppt. Der Staatsgerichtshof hingegen erklärte den Antrag am 14. Februar 2000 für zulässig. Das Volksbegehren scheiterte in der Unterschriftensammlung.
8. 1999 Rechtschreibreform 2
Neustart des Volksbegehrens "WIR gegen die Rechtschreibreform" mit einem veränderten Gesetzentwurf, weil man nicht warten wollte, bis der Staatsgerichtshof über den ersten Antrag entscheidet.
Ergebnis: Unzulässig. Am 4. Oktober 1999 wurde das Volksbegehren mit über 5.000 Unterschriften beantragt. Am 23. November stoppte der Senat auch den zweiten Anlauf der Reformgegner. Er informierte darüber nicht einmal die Öffentlichkeit. Zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs kam es nicht mehr, nachdem das erste Begehren am 14.02.2000 zugelassen wurde.
9. 2006 Mehr Demokratie beim Wählen - Mehr Einfluss für die Bürgerinnen und Bürger
Der Verein "Mehr Demokratie e.V." wollte mit dem Volksbegehren eine Änderung des Bremer Wahlrechts erreichen. Ermöglicht werden sollte Kumulieren und Panaschieren. Die Bürger sollten fünf Stimmen erhalten.
Ergebnis: Erfolg im Volksbegehren (Übernahme des Vorschlags durch die Bürgerschaft). Für den Zulassungsantrag wurden vom 1. März bis 15. Mai 6700 Unterschriften gesammelt. Am 27. Juni wurde das Volksbegehren für zulässig erklärt, die Sammelfrist lief vom 18. Juli bis 18. Oktober 2006. Es wurden 71.365 Unterschriften eingereicht (48.175 erforderlich), 65.197 waren gültig. Die Fraktionen von SPD und CDU erklärten noch vor Ende der Überprüfung der Unterschriften, das Volksbegehren umsetzen zu wollen. Dies wurde am 13.12. für die Bürgerschaftswahl 2011 beschlossen.
Weitere Infos auf der Webseite
10. 2012 Keine Atomtransporte über bremische Häfen!
Am 10. März 2012 begann die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren. Dafür müssen 5.000 Unterschriften gesammelt werden. Ziel ist das Verbot von Atomtransporten durch die bremischen Häfen. Dieses Ziel soll durch die Änderung des Hafenbetriebsgesetzes erreicht werden.
Ergebnis: Eingestellt während des Antragsverfahrens (Übernahme des Vorschlags durch die Bürgerschaft). Es wurden keine Unterschriften eingereicht. Die Bürgerschaft hat im Januar 2012 ein Verbot von Atomtransporten durch die bremischen Häfen beschlossen. Die Forderung des Volksbegehrens wurde daher teilweise umgesetzt.
11. 2014 Müllabfuhr in Bürgerhand
Am 25. Juni 2014 begann die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren. Dafür müssen 5.000 Unterschriften gesammelt werden. Ziel dieses Volksbegehren ist die Schaffung eines Bremischen Kommunalunternehmensgesetzes, nach Schaffung dieses Gesetzes soll die in den 90er Jahren privatisierte Abfallwirtschaft in kommunale Hand zurückkehren. Das Volksbegehren soll mit dem Kommunalunternehmensgesetz die Grundlage für ein zweites Volksbegehren schaffen. Parallel lief ein Bürgerantrag.
Ergebnis: Eingestellt während des Antragsverfahrens (Übernahme des Vorschlags durch die Bürgerschaft). Am 10. August wurden ca. 6.500 Unterschriften beim Stadtamt zur Prüfung eingereicht, die Übergabe an den Landeswahlleiter soll Mitte Oktober erfolgen. Parallel wurden Unterschriften für einen Bürgerantrag gesammelt, der im Oktober in der Stadtbürgerschaft behandelt und abgelehnt wurde.
Am 18. März 2015 beschloß die Bürgerschaft ein entsprechendes Rahmengesetz. Weitere Infos
12. 2018 Mehr Demokratie beim Wählen
Ende März 2018 begann Mehr Demokratie e.V. mit der Unterschriftensammlung für seinen Zulassungsantrag zum Volksbegehren "Mehr Demokratie beim Wählen - Unseren Einfluss sichern und stärken". Am 20. Juni 2018 hat Mehr Demokratie 5.121 gültige Unterschriften beim Landeswahlleiter eingereicht. Das Volksbegehren schlägt eine Änderung des Wahlgesetzes vor, nachdem die Bremische Bürgerschaft im Februar das ursprüngliche, 2006 per Volksbegehren zustandegekommene Wahlrecht geändert hatte. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht.
Ergebnis: Gescheitert im Volksbegehren (zu wenig Unterschriften). Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.
Weitere Infos: www.fuenf-richtige.de
13. 2018 Für mehr Personal in den Krankenhäusern
Die Unterschriftensammlung für den Zulassungsantrag wurde am 23. Oktober 2018 gestartet. Am 29. November lagen bereits 3.000 Unterschriften vor. Die Initiative hatte sich zum Ziel gesetzt bis 16. Dezember die nötigen 5.000 Unterschriften zusammenzubekommen. Es sollte gesetzlich eine Sollstärke von Pflegepersonal in den Kliniken vorgegeben werden, die Qualität sollte überprüft werden, die Einhaltung der Vorgaben sollte kontrolliert und sanktioniert werden.
Ergebnis: Unzulässig. Am 20. Dezember 2018 wurden 11.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag zur Prüfung bei den Meldebehörden eingereicht. Anfang Februar wurde bestätigt, dass ausreichen gültige Unterschriften gesammelt wurden. Am 9. April 2019 beschloss der Senat, den Staatsgerichtshof anzurufen, weil er das Volksbegehren für unzulässig hält.
14. 2018 Erhalt der Platanen am Neustädter Weserdeich
Auch hier läuft der Zulassungsantrag, der am 10.11.2018 gestartet wurde. Die 136 Platanen, die in der Neustadt auf dem Weserdeich stehen sollen nicht den geplanten Deichbaumaßnahmen zum Opfer fallen. Geregelt werden soll dies über das Naturschutzgesetz. Die Bäume werden darin zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt. Die Unterschriftensammlung lief auch im Juli 2020 weiter, 15.000 von 24.000 für das Volksbegehren nötigen Unterschriften waren zu diesem Zeitpunkt gesammelt. Die Initiative nutzt die Neuinterpretation der Gesetzeslage und sammelt, ohne das Volksbegehren beantragt zu haben, bereits die für das Volksbegehren nötige Unterschriftenmenge. Denn die Unterschriften des Zulassungsantrages werden seit 2018 auf das Volksbegehren angerechnet.
Ergebnis: Die Unterschriftensammlung für die erste Verfahrensstufe, den Antrag auf Volksbegehren, begann am 10. November 2018. Am 24. Oktober 2022
wurden 24.000 Unterschriften eingereicht (5000 benötigt). Am 22. Dezember 2022 erachtete der Senat das Anliegen für unzulässig und rief das Verfassungsgericht – den Bremer Staatsgerichtshof – an. Nach einer mündlichen Verhandlung im Januar 2024 entschied der Staatsgerichtshof am 11.03.2024, dass das Volksbegehren unzulässig sei, weil das Land Bremen nicht die Gesetzgebungskompetenz habe, die vom Volksbegehren gewünschte Regelung treffen. Link zum Urteil
Weitere Infos: https://bi-platanen-am-deich.jimdo.com
15. 2020 Expedition Grundeinkommen
Hier läuft der Zulassungsantrag seit August 2020. Ziel ist ein wissenschaftlich begleitetes Forschungsprojekt zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens. Gleichlautende Initiativen sind auch in Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin und Brandenburg gestartet. Ziel sind Volksentscheide am Tag der Bundestagswahl 2021.
Ergebnis: Die Unterschriftensammlung für die erste Verfahrensstufe, den Antrag auf Volksbegehren, begann am 9. August 2020. 5.000 Unterschriften werden benötigt. Bis Ende 2021 wurden etwa 3.500 Unterschriften gesammelt, die Sammlung ruhte lange Zeit wegen der Corona-Epidemie.
Weitere Infos: https://expedition-grundeinkommen.de/bremen