Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Senatskampagne zum Rennbahn-Volksentscheid: Senat verhält sich unsportlich

Beim anstehenden Volksentscheid zur Bebauung des ehemaligen Galopprennbahngeländes wirbt der Senat für ein Nein bei der Stimmabgabe. Das finden wir unsportlich, denn die beiden Seiten zur Verfügung stehenden Mittel sind sehr ungleich verteilt.

Für die Senatskampagne stehen laut Senatssprecher André Städler bis zu 250.000 Euro zur Verfügung. Der Initiative, die für ein Ja beim Volksentscheid wirbt, stehen hingegen 20.000 Euro zur Verfügung. Diese ungleiche Verteilung der Werbeetats finden wir unsportlich.

Zwar beruft sich der Senat auf die Rechtssprechung aus den 90er Jahren, mithin scheint sein Verhalten legal, aber es ist eben nicht legitim, wenn der Senat, der alle Einwohnerinnen und Einwohner vertritt, einseitig öffentliche Gelder ausgibt.

Wie es besser geht zeigt der Volksentscheid 2011 in Baden-Württemberg über Stuttgart 21, bei dem die grün-rote Regierung ausgewogen die Argumente für und wider darstellte. In der Bayerischen Gemeindeordnung gibt es eine so genannte Fairnessklausel, die besagt, dass öffentliche Gelder ausgewogen ausgegeben werden müssen. Dass der Senat Position bezieht und damit Orientierung ermöglicht ist zwar in Ordnung, die einseitige Verwendung öffentlicher Gelder aber nicht.

In Ordnung wäre es, wenn der Senat auf seinem Informationsmaterial auch die Argumente der Gegenseite nennt und sich dann positioniert.

Was die Bremische Bürgerschaft an Fairness beim Abstimmungstermin und der Infobroschüre aufbaut und damit Vertrauen herstellt, reißt der Senat mit dem Hintern wieder ein. Dass es auch anders gehen kann, hat der Senat beim Volksentscheid über die Verlängerung der Legislaturperiode gezeigt. Hier hat er auf die einseitige Verwendung öffentlicher Gelder verzichtet.