Für die Senatskampagne stehen laut Senatssprecher André Städler bis zu 250.000 Euro zur Verfügung. Der Initiative, die für ein Ja beim Volksentscheid wirbt, stehen hingegen 20.000 Euro zur Verfügung. Diese ungleiche Verteilung der Werbeetats finden wir unsportlich.
Zwar beruft sich der Senat auf die Rechtssprechung aus den 90er Jahren, mithin scheint sein Verhalten legal, aber es ist eben nicht legitim, wenn der Senat, der alle Einwohnerinnen und Einwohner vertritt, einseitig öffentliche Gelder ausgibt.
Wie es besser geht zeigt der Volksentscheid 2011 in Baden-Württemberg über Stuttgart 21, bei dem die grün-rote Regierung ausgewogen die Argumente für und wider darstellte. In der Bayerischen Gemeindeordnung gibt es eine so genannte Fairnessklausel, die besagt, dass öffentliche Gelder ausgewogen ausgegeben werden müssen. Dass der Senat Position bezieht und damit Orientierung ermöglicht ist zwar in Ordnung, die einseitige Verwendung öffentlicher Gelder aber nicht.
In Ordnung wäre es, wenn der Senat auf seinem Informationsmaterial auch die Argumente der Gegenseite nennt und sich dann positioniert.
Was die Bremische Bürgerschaft an Fairness beim Abstimmungstermin und der Infobroschüre aufbaut und damit Vertrauen herstellt, reißt der Senat mit dem Hintern wieder ein. Dass es auch anders gehen kann, hat der Senat beim Volksentscheid über die Verlängerung der Legislaturperiode gezeigt. Hier hat er auf die einseitige Verwendung öffentlicher Gelder verzichtet.