In den letzten Wochen haben wir intensiv über die Frage beraten, mit welcher Forderung wir auf die Wahlrechtsdebatte der Fraktionen reagieren wollen. SPD, Linke und Grüne wollen das Wahlrecht so ändern, dass der Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Zusammensetzung der Bürgerschaft stark zurück geht. Auch die CDU-Fraktion hatte laut Presseberichterstattung zugestimmt, sich noch vor der Sommerpause diesbezüglich zu einigen. Deswegen wollten wir kurzfristig ein Volksbegehren starten, um den Einfluss der Wählerinnen und Wähler zu sichern.
Unser favorisierter Vorschlag ist, dass es zwar noch die Listenstimme gibt, diese aber nur Einfluss auf die Anzahl der Abgeordneten hat, nicht aber auf die personelle Zusammensetzung einer Liste. Darüber sollen allein die Personenstimmen entscheiden.
Dieser Vorschlag wird als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft, da die Listenstimmen auch einen Einfluss auf die konkreten gewählten Personen haben müssten. Wir sehen das zwar anders, aber es ist sehr wahrscheinlich, dass der Senat den Staatsgerichtshof anrufen würde, was für uns zusätzliche Kosten bedeuten würde. Außerdem könnten wir unter diesen Voraussetzungen den Zeitplan (Volksentscheid parallel zur Bundestagswahl 2017) nicht einhalten.
Gleichzeitig, für uns überraschend, hat die CDU-Fraktion erklärt, dass sie die Frage, wie Mandate zugeteilt werden, doch in einem Ausschuss beraten möchte. Die anderen Fraktionen stimmten dem zu. Das entspricht unserer ursprünglichen Forderung. Wir erwarten uns davon, dass die Debatte sachlicher wird und die Fraktionen sich den schwierigen Fragen des Wahlrechts stellen müssen.
Unsere letzte Mitgliederversammlung (8. Juni) hatte dem Büro Entscheidungsspielraum gegeben, falls der von uns favorisierte Vorschlag als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft würde. Wir möchten nun zunächst die Beratungen im Parlament abwarten und je nach Ausgang ggf. später ein Volksbegehren zum Thema Wahlrecht starten.
Wir erhoffen uns von den parlamentarischen Beratungen neue juristische Argumente und ggf. auch neue Lösungsvorschläge. Auch müssen wir nicht mit einem Volksbegehren das von uns selbst vorgeschlagene Gesetz verändern, sondern können darauf reagieren, was die Bürgerschaft beschließt.
Wie die Diskussion zeigt, wäre die Beibehaltung des Status Quo durchaus eine gute Lösung!