Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bürgerschaft setzt heute Ausschuss zum Wahlrecht ein

Ein neuer Ausschuss soll über die Zukunft des Bremer Wahlrechts beraten.

Unsere Forderung an den heute eingesetzten Ausschuss: Einfluss der Wählerinnen und Wähler erhalten!

Die Bremische Bürgerschaft setzt in ihrer heutigen Sitzung den Ausschuss „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ ein. Wir begrüßen die Einsetzung des Ausschusses und fordern die Abgeordneten auf, sachgerechte Lösungen für bestehende Probleme beim Wahlrecht zu finden. Die bisher vorliegenden Vorschläge haben gezeigt, dass es einer gründlicheren Debatte bedarf. Schließlich ist das Wahlrecht 2006 von den Bürgerinnen und Bürgern auf den Weg gebracht worden. Uns ist deshalb wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler ihren Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente behalten.

Nach den bisher vorliegenden Vorschlägen ist dieser Einfluss in Gefahr. Die bestehende Probleme des Wahlrechts werden mit den Vorschlägen von SPD, Grünen und Linken gar nicht behoben. Wir werden die Arbeit des Ausschusses begleiten und hofft auf eine sachgerechte Lösung. Der Einfluss der Wählerinnen und Wähler darf jedoch nicht zu sehr geschmälert werden.