Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Einfluss beim Wählen soll erhalten werden - Mehr Demokratie bereitet Volksbegehren vor

Auf einem Landestreffen am Donnerstagabend haben die Bremer Mitglieder von Mehr Demokratie e.V. über das Bremer Wahlrecht beraten. Die Mitglieder sprachen sich dafür aus, ein Volksbegehren vorzubereiten. Als Vertrauenspersonen wurden Katrin Tober und Dr. Judith Schultz aus Bremen gewählt.

Die SPD-Fraktion sowie die Landesparteitage von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hatten sich im Mai dafür ausgesprochen, das Wahlrecht zu ändern. Die beabsichtigte Änderung würde dazu führen, dass die aufgestellten Listen der Parteien kaum noch verändert werden. Darauf müssen wir reagieren, wenn der Einfluss der Personenstimmen nicht verringert werden soll. Deshalb haben wir die Entscheidung für ein Volksbegehren getroffen. Aus unserer Sicht hat das aktuelle Wahlrecht kleine Schönheitsfehler, die behoben werden könnten, ohne den Einfluss der Wählerinnen und Wähler zu schmälern.

Die Versammlung sprach sich nach einer lebhaften Diskussion dafür aus, dass künftig nur noch die Personenstimmen über die Zusammensetzung der Bürgerschaft, der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven und der Beiräte entscheiden sollen. Uns ist es wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler ihren Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente behalten. Für das aktuelle Wahlrecht hatten 2006 über 70.000 Menschen unterschrieben. Dieses Wahlrecht nun ohne Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit einem Handstreich zugunsten der Parteilisten zu ändern, ist aus unserer Sicht inakzeptabel.

Mehr Demokratie bemängelt, dass aufgeworfene Probleme mit dem Vorschlag von SPD, Grünen und Linken gar nicht behoben werden. Nach wie vor werden beispielsweise Stimmen für den Spitzenkandidaten indirekt Kandidierenden auf hinteren Plätzen nutzen. Würde man dem Vorschlag von Mehr Demokratie folgen, wären alle angesprochenen Probleme gelöst. Gleichzeitig würde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler erhalten bleiben, sogar ein wenig steigen.

Die Sorgen der Parteien, dass ihre Listen zu stark durcheinander gewürfelt würden, kann Mehr Demokratie e.V. nicht nachvollziehen. Denn die Parteien stellen die Listen auf und tragen damit die Verantwortung, wer zur Wahl steht. Über 65 Prozent der vorderen Listenplätze würden auch mit dem neuen Vorschlag von Mehr Demokratie in die Bürgerschaft einziehen: Die Parteien stellen auf, die Wähler wählen aus.

Mehr Demokratie beginnt nun mit den Vorbereitungen für ein Volksbegehren. Im ersten Schritt müssen 5.000 Unterschriften in Bremen und Bremerhaven gesammelt werden (Zulassungsantrag).