Wie der Weser-Kurier in seiner Freitags-Ausgabe berichtet wird zur Zeit unter den Bürgerschafts-Fraktionen über Änderungen am Bremer Wahlrecht diskutiert.
Angedacht sind folgende Änderungen:
- Eine Heilungsregel, falls jemand fünf Stimmen einer Person gegeben hat und dann auch noch Stimmen der gleichen Partei gegeben hat. Dies soll zukünftig nicht mehr zum Ungültigwerden der Stimmen führen, da der Wählerwille klar erkennbar ist.
- Die Sitzuzuteilung soll geändert werden: 50 Prozent sollen nach Listenplatz vergeben werden und 50 Prozent nach Personenstimmen. Auch sollen anders als bisher zunächst die Sitze nach Personenstimmen zugeteilt werden und dann die Sitze nach Listenstimmen. Nach dem 2006 von Mehr Demokratie per Volksbegehren durchgesetzen und aktuell gültigen Wahlrecht ist der Anteil variabel und hängt vom Anteil der Personenstimmen ab. Gibt es bei einer Partei 70 Prozent Personenstimmen, werden auch 70 Prozent der Bürgerschaftssitze nach Personenstimmen vergeben. Beide Vorschläge würden dazu führen, dass weniger Kandidierende von hinteren Listenplätzen in die Bürgerschaft einziehen.
- Erneut wird über die Verlängerung der Wahlperiode debattiert. Diese soll kommen, so der Weser-Kurier, wenn ihr die Bremerinnen und Bremer 2017 in einem Volksentscheid zustimmen.
- Außerdem wird über die Einführung einer Sperrklausel für Bremerhaven nachgedacht, die Mehr Demokratie e.V. 2006 per Volksbegehren abgeschafft hatte.
Wir sehen diese Änderungsvorschläge sehr kritisch und werden die Debatte mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.
Aktiventreffen zum Wahlrecht
Unser nächstes Aktiventreffen am 15. März dreht sich daher um das Thema Wahlrecht. Wer sich dafür interessiert, findet <link https: bremen-nds.mehr-demokratie.de> hier weitere Infos. Wir freuen uns über zahlreiche Teilnehmer/innen.