Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Volksbegehren Bremen: 11.000 plus 29.000

Zur Zeit laufen bekanntlich mehrere Volksbegehren in Bremen. Wie ist der Stand der Dinge? Wir berichten.

Das Volksbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn hat am 4. Januar ca. 29.000 Unterschriften eingereicht. Nun werden die Unterschriften geprüft. Bei unserem Wahlrechts-Volksbegehren hat es nach Einreichung am 13. November bis zur Feststellung des Ergebnisses bis zum 7. Januar gedauert. Allerdings wurden da auch alle Unterschriften geprüft. Möglich ist auch, dass nur Stichproben gemacht werden. Mit einem Ergebnis sollte im Februar zu rechnen sein. Je nachdem, wie schnell in der Bürgerschaft dann über das Volksbegehren beraten wird, wäre auch noch ein Volksentscheid parallel zur Bürgerschaftswahl denkbar. Aber sicher ist das aufgrund der gesetzlichen Fristen nicht.

Das Volksbegehren für mehr Krankenhauspersonal hat kurz vor Weihnachten bekanntgegeben, dass sie 11.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag zum Volksbegehren gesammelt haben. Die Unterschriften müssen nun bei den Meldeämtern geprüft werden, bevor dann der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens beim Landeswahlleiter eingereicht werden kann.

Vom Volksbegehren für den Erhalt der Platanen am Neustädter Weserdeich gibt es keine Neuigkeiten.