Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bremerinnen und Bremer mögen das Wahlrecht

Zwei Tage nach der Wahl hat Mehr Demokratie erste vorläufige Auswertungen zur Bremer Wahl angestellt. Unser Fazit: Die Bremerinnen und Bremer mögen das Wahlrecht!

Nach einer vorläufigen Auswertung der Wahl 2015 stellt Mehr Demokratie e.V. fest, dass die Bremerinnen und Bremer ihren Einfluss nutzen. In der Stadt Bremen wären nach dem jetzigen Stand der Auszählung fast 30 Prozent der Kandidatinnnen und Kandidaten in die Bürgerschaft gewählt worden, die es nach dem alten starren Listenwahlrecht (bis 2007) nicht geschafft hätten (2011: 23,5 Prozent). In Bremen und Bremerhaven ist der Anteil auf 26,5 Prozent gestiegen (2011: 21,7 Prozent).

Im Gegensatz zu den Wahlen 2011 nutzten die Wählerinnen und Wähler vermehrt die Möglichkeit, Personen anzukreuzen. Bei Bündnis 90/ Die Grünen ist z.B. der Anteil der Personenstimmen von ca. einem Drittel auf knapp die Hälfte gestiegen. Die Wählerinnen und Wähler nutzen ihren Einfluss und machen die Bürgerschaft etwas bunter. Die Identifikation mit den Gewählten wird dadurch größer, so lautet unsere Bewertung der bisher vorliegenden Ergebnisse.

Gesunkene Wahlbeteiligung liegt nicht am Wahlrecht

Die gesunkene Wahlbeteiligung sei bedauerlich, liegt aber nicht am Wahlrecht, stellt Mehr Demokratie fest. In anderen Bundesländern läge die Beteiligung teilweise deutlich unter 50 Prozent oder in Baden-Württemberg 2006 bei 53,4 Prozent, obwohl die Wählerinnen und Wähler dort nur zwei Stimmen bzw. eine Stimme haben. Die sinkende Wahlbeteiligung erkläre sich durch längerfristige Trends. In Bremen sei hinzugekommen, dass die Prognosen einen klaren Sieg der Koalition vorhergesagt hatten und der Wahlkampf sehr spannungsarm geführt worden sei.

39 Prozent weibliche Abgeordnete

Gut 39 Prozent der Abgeordneten werden nach dem bisherigen Auszählungsstand weiblich sein. Dieser Anteil war nach dem alten starren Listenwahlrecht etwas größer (ca. 41 Prozent). Hier könne also eingeräumt werden, dass eine geringfügige Benachteiligung stattfände. Allerdings sei der Anteil an Frauen in der Bürgerschaft im Vergleich zu den anderen Bundesländern immer noch einer der höchsten. Länder mit einem starren Listenwahlrecht haben teilweise deutlich weniger Frauen im Parlament. Entscheidender seien die Listenaufstellungen der Parteien, so Mehr Demokratie. Wenn die Listen abwechselnd mit Kandidatinnen und Kandidaten besetzt würden, steige auch der Anteil der weiblichen Abgeordneten.

Mehr Demokratie e.V. hatte 2006 das Fünf-Stimmen-Wahlrecht über ein Volksbegehren vorgeschlagen. Über 70.000 Bürgerinnen und Bürger hatten sich für dieses Wahlrecht ausgesprochen. Schließlich führte die Bürgerschaft das Wahlrecht mit großer Mehrheit ein. Es wurde 2011 zum ersten Mal angewendet.