Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Pflege-Volksbegehren in Bremen vor Gericht

Der Bremische Staatsgerichtshof beginnt in diesen Tagen mit den Verhandlung über das Volksbegehren "Für mehr Personal in den Krankenhäusern". Der Gerichtshof muss entscheiden, weil der Senat den Zulassungsantrag des Volksbegehrens für unzulässig hält.

Rotes Kreuz (gemeinfrei)

Für den am 23. Oktober 2018 gestarteten Zulassungsantrag des Volksbegehrens wurden am 20. Dezember 11.000 Unterschriften eingereicht. Damit wurde das Volksbegehren beantragt. Am 9. April 2019 beschloss der Senat, den Staatsgerichtshof anzurufen, weil er das Volksbegehren für unzulässig hält. Ziel des Volksbegehrens ist es gesetzlich eine Sollstärke von Pflegepersonal in den Kliniken vorzugeben werden, die Qualität soll überprüft werden, die Einhaltung der Vorgaben soll kontrolliert und sanktioniert werden. Dies soll auf dem Weg über das Landeskrankenhausgesetz passieren. Der Senat hält das Volksbegehren für unzulässig, weil die Personalausstattung der Krankenhäuser nicht zu den Kompetenzen des Landes Bremen zählt. Laut Weser-Kurier bemängelt der Senat auch das Fehlen eines Finanzierungsvorschlages. Das Urteil soll am 20. Februar verkündet werden, so die Zeitung. Sollte das Volksbegehren für zulässig erklärt werden, müssen binnen drei Monaten die Unterschriften von fünf Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden.