Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bremer Wahlrecht: Wann kommt der Federstrich?

Das Bremer Wahlrecht soll geändert werden. Das wollen SPD, Grüne, CDU und Linke. Mit einem Federstrich soll der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger reduziert werden. Statt bisher 25 Prozent werden zukünftig nur noch zehn Prozent der Kandidatinnen und Kandidaten durch die Stimmen der Bürger ins Parlament einziehen.

Das wollen wir verhindern! Unser Problem im Moment: wir wissen nicht, wann der Beschluss zur Wahlrechtsänderung kommt. Der zuständige Ausschusssollte zuerst Ende Oktober, dann Mitte November entscheiden, beides kam nicht zustande. Eine abschließende Entscheidung der Bürgerschaft Anfang Dezember scheint nun fraglich.

Erst wenn das klar ist, können wir aktiv werden. Geplant ist zunächst ein Online-Aufruf „Hände weg vom Wahlrecht“. Wir wollen auch über ein Volksbegehren beraten. Anders als unsere Abgeordneten wissen wir schon, wann wir uns zu dieser Beratung treffen wollen: am 11. Dezember, ab 19 Uhr! Einen Raum suchen wir noch, die Einladung für dieses Landestreffen verschicken wir in den nächsten Tagen an unsere Mitglieder. Bitte den Termin schon einmal vormerken!