Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bürgerschaft beschließt Wahlrechtsänderungen - Änderungen sind Rückschritt!

Die Bremische Bürgerschaft hat heute mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken die geplanten Änderungen am Wahlrecht beschlossen. Insgesamt stimmten 60 Abgeordnete für die Änderungen, 13 dagegen, 10 Abgeordnete fehlten entschuldigt. Der Sitzzuteilungsmechanismus wird umgekehrt.

Die FDP, die fraktionslose Abgeordnete Wendland, Bürger in Wut und LKR stimmten gegen die Änderung. Nur wenige Abgeordnete stimmten anders als ihre Fraktion, so der Abgeordnete Hamann (SPD) und der Abgeordnete Erlanson (Linke), die ebenfalls gegen die Änderungen votierten. Damit wird bei der nächsten Bürgerschaftswahl Ende Mai 2019 der Einfluss der Listereihenfolge gestärkt.

In der kontrovers geführten Debatte sprachen sich die Befürworter der Änderung dafür aus, um mehr Transparenz für die Wähler/innen zu erreichen. Diese wüssten im Moment nicht, was ihre Stimme bewirke. Sie betonten gleichzeitig, dass das Prinzip unverändert bleibe. Nun zögen die Kandidierenden mit den meisten Stimmen aufgrund der Personenstimmen in die Bürgerschaft ein.

Die Gegner der Änderung betonten, dass der Wählerwille nun weniger zähle und der Einfluss der Parteien gestärkt werde. Die Wählerinnen und Wähler hätten das Wahlrecht verstanden. Belegt wurde dies mit der intensiven Nutzung der Möglichkeiten des Wahlrechts. Zudem werde das kritisierte „negative Stimmgewicht“ durch die Änderung nicht behoben. Auch an die Tatsache, dass das Wahlrecht durch ein Volksbegehren mit über 70.000 Unterschriften angeregt wurde, wurde erinnert.

Mehr Demokratie bewertet diese Änderungen als ein Rückschritt. Im Ergebnis werden die Wählerinnen und Wähler zukünftig die Parteienlisten nur noch wenig verändern können.