Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bremen: Stadt der direkten Demokratie?

Zur Zeit gibt es in Bremen fünf direktdemokratische Verfahren (Bürgerbegehren, Volksbegehren). Die Begehren sind unterschiedlich weit im Verfahren fortgeschritten. Das gabs noch nie! Wird Bremen jetzt zur Stadt der direkten Demokratie? Wir stellen vor, worum es bei den Bürger-/Volksbegehren geht.

Im Herbst 2018 laufen in Bremen und Bremerhaven insgesamt fünf direktdemokratische Verfahren parallel. Das gabs noch nie! Sie sind zwar in unterschiedlichen Phasen, sorgen aber dafür, dass die direkte Demokratie Gesprächsthema wird. Interessant ist übrigens, dass neuerdings die Unterschriften, die beim Zulassungsantrag gesammelt werden auf die in der zweiten Stufe, dem Volksbegehren, zu sammelnden Unterschriften angerechnet werden. Innensenator und Senatskanzlei kam während der Volksbegehren „Wahlrecht“ und „Rennbahn“ zu dem Schluß, dass das Gesetz so anzuwenden sei. Das ist eine Hilfe für die direkte Demokratie in Bremen. Um Rechtssicherheit zu schaffen müsste allerdings noch das Gesetz geändert werden.

Mehr Demokratie beim Wählen

 

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen ist abgeschlossen, die Unterschriften wurden am 13. November 2018 eingereicht und werden derzeit alle auf ihre Gültigkeit geprüft. Mit einem Ergebnis rechnen wir bis Jahresende.

Weitere Infos: www.fuenf-richtige.de

 

Erhalt der Rennbahn (Stadt Bremen)

 

Das Volksbegehren wurde am 25. September für zulässig erklärt, die dreimonatige Sammelfrist läuft bis 4. Januar 2019, es werden 21.234 Unterschriften benötigt. Die Initiative will, dass entgegen der Pläne der Stadt das Gelände der Galopprennbahn als Grün- und Erholungsfläche erhalten bleibt.

Weitere Infos: www.bi-rennbahngelaende-bremen.de

 

Für mehr Personal in den Krankenhäusern (Land)

 

Hier läuft der Zulassungsantrag, der am 23. Oktober gestartet ist. Am 29.11. lagen 3.000 Unterschriften vor, die Initiative hat sich zum Ziel gesetzt bis 16. Dezember die nötigen 5.000 Unterschriften zusammenzubekommen. Es soll gesetzlich eine Sollstärke von Pflegepersonal in den Kliniken vorgegeben werden, die Qualität soll überprüft werden, die Einhaltung der Vorgaben soll kontrolliert und sanktioniert werden.

Weitere Infos: volksbegehren-krankenhauspersonal-bremen.de

 

Erhalt der Platanen am Neustädter Weserdeich (Land)

 

Auch hier läuft der Zulassungsantrag, der am 10.11.2018 gestartet wurde, die 136 Platanen, die in der Neustadt auf dem Weserdeich stehen sollen nicht den geplanten Deichbaumaßnahmen zum Opfer fallen. Geregelt werden soll dies über das Naturschutzgesetz. Die Bäume werden darin zum geschützten Landschaftsbestandteil erklärt.

Weitere Infos: bi-platanen-am-deich.jimdo.com

 

Bremerhaven: Bürgerbegehren Erhalt des „Leher Dschungels“

 

Bürgerbegehren zum Erhalt des „Leher Dschungels“. Dort sollte auf Grünflächen Wohnbebauung entstehen. Wurde im Frühjahr 2018 für unzulässig erklärt. Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Stadt nun verpflichtet, das Bürgerbegehren als zulässig zu behandeln, solange im Hauptverfahren nichts entschieden ist. Damit darf die Bebauung bzw. die Planung nicht fortgesetzt werden und der Bürgerentscheid, der womöglich im Mai 2019 zusammen mit der Wahl stattfindet, muss vorbereitet werden.

Weitere Infos: meergestruepp.jimdo.com