Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Hände weg vom Wahlrecht!

Ein Ausschuss der Bremischen Bürgerschaft mit dem Namen „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ hat am gestrigen Nachmittag mit den Stimmen von SPD, Grünen, CDU und Linken Änderungsvorschlägen am Wahlrecht zugestimmt. Werden die Änderungen umgesetzt, geht der Einfluss von Wählerinnen und Wählern deutlich zurück. Mehr Demokratie will das verhindern.

So sollen zukünftig bei der Sitzvergabe zuerst die Sitze nach Personenstimmen vergeben werden und dann erst die Sitze nach Listenreihenfolge. Die Listenplätze sollen nach dem Willen der Parteien mehr Gewicht erhalten, was den Bürgereinfluss schmälert. Das eigentliche Ziel, den Einfluss der Wähler auf die Zusammensetzung der Bürgerschaft zu stärken, geht nahezu verloren.

Als Reaktion auf den gestrigen Beschluss hat Mehr Demokratie heute einen Aufruf gestartet, der unter dem Motto „Hände weg vom Wahlrecht“ auf der Internetseite von Mehr Demokratie unterzeichnet werden kann. Die Unterschriften sollen überreicht werden, sobald die Bürgerschaft abschließend über die Vorschläge des Ausschusses entscheidet (voraussichtlich in der Februar-Sitzung). Die Änderung soll ab der Bürgerschaftswahl 2019 greifen.

Diese vordergründig kleine Änderung beschneidet in großem Ausmaß den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger. Mit der Änderung des Zuteilungsverfahrens sollen zuerst die Personenmandate und dann die Listenmandate vergeben werden. Was sich einleuchtend anhört, verringert die Chance, die Listenreihenfolge zu ändern. Grund dafür ist, dass in der Praxis die vorderen Listenplätze häufig durch die Personenstimmen bestätigt werden. Mit dem geltenden Wahlrecht ziehen diese aber über das Listenkontingent in die Bürgerschaft ein, so dass danach Kandidaten von hinteren Listenplätzen höhere Chancen auf ein Mandat über Personenstimmen haben. Mit der Änderung würde die Besetzung der Mandate im zweiten Schritt nach Listenreihenfolge weitergehen. Die Personenstimmen bewirken dann oft gar keine Änderung mehr. Von der Kernidee des Wahlrechts bliebe nicht mehr viel übrig.

Dies kann man auch in Niedersachsen beobachten, wo das geplante Wahlrechtsmodell schon seit Jahren bei Kommunalwahlen gilt. Dort gibt es nur wenige Änderungen aufgrund der Personenstimmen. Viel Aufwand und wenig Ertrag, das würde noch übrig bleiben vom neuen Wahlrecht. So würden dann nur noch zehn bis elf Prozent der Abgeordneten von hinteren Listenplätzen die Chance haben, in die Bürgerschaft einzuziehen. Bisher gelangte über ein Viertel der Abgeordneten in die Bürgerschaft, die mit einem Listenplatz keine Chance gehabt hätten. Zudem werden andere Kritikpunkte der Parteien am Wahlrecht durch ihren Vorschlag gar nicht behoben. So bleibt auch das „negative Stimmgewicht“ weiter möglich. Es geht offensichtlich darum, den Einfluss der Parteien auf die Zusammensetzung der Bürgerschaft deutlich zu stärken. Dass die Liste gestärkt wird, hat Björn Tschöpe, SPD-Fraktionsvorsitzender bei "buten un binnen" am 16. Januar auch bestätigt.

Mehr Demokratie hat dieses Wahlrecht 2006 per Volksbegehren auf den Weg gebracht, über 70.000 Bremer hatten damals für das Wahlrecht unterschrieben. Der Titel war „Mehr Demokratie beim Wählen - Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger.“ Daraufhin hatte die Bürgerschaft das Wahlrecht übernommen, bisher wurde zweimal nach diesem Wahlrecht gewählt (2011 und 2015).

Mehr Demokratie denkt über ein Volksbegehren nach, das den Einfluss der Bürger/innen sicherstellen soll und gleichzeitig das negative Stimmgewicht vollständig ausschließen kann. Ein Volksentscheid über diese Frage wäre richtig. Genau wie bei der Frage der Wahlperiode sind die Wähler/innen hier unmittelbar betroffen.