Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bremer Wahlrechts-Volksbegehren startet

Heute um 11:15 Uhr haben wir den Startschuss gegeben. Die Unterschriftensammlung für unseren Gesetzentwurf zum Bremer Wahlrecht startet. Wir sammeln zunächst 5.000 Unterschriften, um ein Volksbegehren beantragen zu können.

Das fordern wir!

  • Fünf Stimmen wie bisher. Der Stimmzettel bleibt unverändert.
  • Neu: Die Listenstimmen werden gleichmäßig auf die Kandidat/innen verteilt.
  • Neu: Die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen erhalten einen Sitz.
  • Neu: Wenn jemand mehr als fünf Kreuze innerhalb einer Liste setzt, bleibt der Stimmzettel gültig.
  • Neu: Leere Stimmzettel werden gesondert ausgezählt. So können Wähler/innen ihren Protest zeigen.
  • So gehts weiter:

  • Bis 25. April sammeln wir 5.000 Unterschriften.
  • Dann können wir das Volksbegehren beantragen
  • Ist der Antrag zulässig, haben wir drei Monate Zeit, 25.000 Unterschriften für das Volksbegehren zu sammeln
  • Bekommen wir die Unterschriften zusammen, kann im Mai 2019 ein Volksentscheid über unseren Vorschlag stattfinden
  • Alle Infos zum Volksbegehren <link>auf unserer Webseite