Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Volksbegehren Wahlrecht: Die Hälfte ist geschafft!

Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen – unseren Einfluss sichern und stärken“ kommt gut voran. Heute früh lagen über 2.500 von 5.000 nötigen Unterschriften vor. Mit Hilfe zahlreicher Mitglieder und Unterstützer/innen konnten wir innerhalb von drei Wochen bereits die Hälfte der Unterschriften für die erste Stufe des Verfahrens sammeln

Wir hoffen, dass wir recht zügig die zweite Hälfte zusammenbekommen. Wir treffen bei der Sammlung auf viele interessierte Bürgerinnen und Bürger und sind deshalb optimistisch.

Alle, die selbst Unterschriften sammeln, sollten die Listen bis 25. April an Mehr Demokratie zurück zu schicken. Und wer noch überlegt, das Volksbegehren zu unterstützen, kann das kommende Woche an verschiedenen Stellen machen. So ist von Montag bis Mittwoch täglich ein Infostand am Ziegenmarkt (Steintor) geplant. An diesem Wochenende wird zudem beim Findorffmarkt und in Vegesack beim Wochenmarkt gesammelt. Wer noch mitsammeln oder noch Listen bestellen möchte, kann sich im Mehr Demokratie-Büro melden unter 0421-79 46 370 oder per E-Mail an bremen@mehr-demokratie.de.

Das Volksbegehren hat Mehr Demokratie Ende März gestartet, nachdem die Bürgerschaft im Februar das Bremer Wahlrecht geändert hatte. Der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft wurde mit der Gesetzesänderung deutlich eingeschränkt. Daher reagiert Mehr Demokratie mit einem eigenen Gesetzentwurf. So sollen alle Listenstimmen einer Partei gleichmäßig auf deren Kandidat/innen verteilt und den Personenstimmen hinzugerechnet werden. Da von den Listenstimmen alle Kandidat/innen profitieren, entscheidet am Ende die Zahl der Personenstimmen über den Einzug ins Parlament.

Für die erste Stufe, den Zulassungsantrag, benötigt Mehr Demokratie e.V. 5.000 Unterschriften. Damit kann das Volksbegehren beantragt werden. Dann müssen - voraussichtlich im Sommer - binnen drei Monaten 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Ein Volksentscheid könnte dann im Mai 2019 parallel zur nächsten Bürgerschaftswahl stattfinden.

Weitere Infos und Bestellung von Unterschriftenlisten im Internet unter:

www.fuenf-richtige.de