Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

5.090 Unterschriften für mehr Einfluss beim Wählen

Heute haben wir 5.090 Unterschriften für unser Volksbegehren zum Bremer Wahlrecht beim Landeswahlleiter eingereicht und damit das Volksbegehren beantragt.

Mehr Demokratie hat heute 5.090 gültige Unterschriften für den Zulassungsantrag „Mehr Demokratie beim Wählen – Unseren Einfluss sichern und stärken“ beim Landeswahlleiter eingereicht. Mit den Unterschriften beantragt Mehr Demokratie e.V. ein Volksbegehren. Dessen Ziel ist es, das im Februar durch die Bürgerschaft geänderte Wahlgesetz bürgernah zu gestalten. Denn mit der Änderung wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler deutlich eingeschränkt. Diesen Einfluss wollen wir mit unserem Vorschlag erhalten und ausbauen.

Die Unterschriften hat Mehr Demokratie im Zeitraum zwischen Ende März und 22. Mai gesammelt. Tober freut sich über die Resonanz auf die Unterschriftensammlung. Viele Mitglieder und Aktive von Mehr Demokratie e.V. waren an der Unterschriftensammlung beteiligt. Herzlichen Dank an alle, die für unser Wahlrecht unterschrieben und Unterschriften gesammelt haben! Bei vielen Menschen herrschte Unverständnis, dass das von über 70.000 Menschen unterstützte Wahlrecht geändert wurde.

Wie gehts weiter?

Der Landeswahlleiter reicht den Antrag an den Senat weiter, der zwei Monate Zeit für die Zulässigkeitsprüfung hat. Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren wird drei Monate dauern. Unterstützen mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten im Land Bremen den Vorschlag von Mehr Demokratie, würde der Volksentscheid im nächsten Jahr stattfinden.

Worum gehts?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Listenstimmen zukünftig gleichmäßig auf alle Kandidierenden verteilt werden und zu den Personenstimmen hinzugezählt werden. Die bisher erfolgte Berechnung der Anteile der Personen- und Listenstimmen innerhalb einer Fraktion entfällt damit. Der Einfluss der Bürgerinnen auf die personelle Zusammensetzung der Bürgerschaft steigt. Würden es nach dem Parteien-Wahlrecht nur noch 7 Kandidierende über persönliche Stimmen von hinteren Listenplätzen ins Parlament schaffen, sind es nach dem Mehr Demokratie-Entwurf 26 Abgeordnete.

Auch unerwünschte Effekte, z.B. dass im Einzelfall Personenstimmen Kandidierenden schaden, können nun nicht mehr auftreten. Zusätzlich schlägt Mehr Demokratie vor, dass leere Stimmzettel und zurückgewiesene Wahlbriefe gesondert ausgewiesen und nicht mehr als ungültig gewertet werden. Werden mehr als fünf Stimmen innerhalb eines Wahlvorschlages abgegeben, gilt das nicht mehr als ungültig. Die Stimmen werden dann zur Berechnung der Stärke einer Fraktion herangezogen (Heilungsregel).