Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Zwei Volksbegehren in Bremen: Stand der Dinge

In Bremen laufen zur Zeit zwei Anträge auf Volksbegehren. Wir von Mehr Demokratie warten darauf, dass der Senat über die Zulässigkeit unseres Wahlrechts-Volksbegehren entscheidet. Die BI Rennbahn hat am Donnerstag, den 2. August ihre Unterschriften beim Landeswahlleiter eingereicht und damit das Volksbegehren beantragt.

Über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Mehr Demokratie beim Wählen" entscheidet der Senat am Dienstag, den 7. August. Sollte das Volksbegehren für zulässig erklärt werden, müssen binnen drei Monaten 25.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Für Mehr Demokratie heißt das: mindestens 30.000 Unterschriften sammeln, um auf der sicheren Seite zu sein.

Weitere Infos auf www.fuenf-richtige.de

 

Volksbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn

 

Das stadtbremische Volksbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn in der Vahr hat am 2. August mehr als 4.000 gültige Unterschriften beim Landeswahlleiter eingereicht und damit das Volksbegehren beantragt. Als nächstes muss, wie auch bei Wahlrechts-Volksbegehren, der Senat über die Zulässigkeit entscheiden. Ist das Begehren zulässig, kommt es zum Volksbegehren, bei dem 20.000 Unterschriften aus der Stadt Bremen vorgelegt werden müssen.

Weitere Infos auf www.bi-rennbahngelaende-bremen.de