Heute startet die Eintragungsfrist des Volksbegehrens zur Erhaltung des Rennbahngeländes Neue Vahr. Zum ersten Mal in der bremischen Geschichte laufen zwei Volksbegehren parallel. Bremen schreibt gerade Demokratiegeschichte, zwei zeitgleich laufende Volksbegehren sind in Deutschland eine Ausnahme.
Die Zulassungsanträge wurden Ende Juni und Ende August eingereicht. Sie waren die Voraussetzung für die Zulassung der Volksbegehren. Der Senat hat die Volksbegehren Anfang August bzw. Ende September zugelassen.
Seit dem 13. August läuft das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“. Das letzte Volksbegehren ist zwölf Jahre her und forderte die Einführung des Fünf-Stimmen-Wahlrechts. Es war gleichzeitig mit über 70.000 Unterschriften das erste erfolgreiche Volksbegehren. Bis dahin sind alle Volksbegehren an der nötigen Unterschriftenzahl oder an der Zulässigkeit gescheitert.
Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ benötigt ca. 24.000 Unterschriften (Land), das Volksbegehren zur Erhaltung der Rennbahn ca. 21.000 Unterschriften (Stadt).
Ein Volksbegehren ist keine Entscheidung in der Sache, sondern ein Antrag auf Volksentscheid. Dieser wird wie eine Wahl organisiert. Damit das Ergebnis des Volksentscheids verbindlich ist, gibt es zwei Erfolgsbedingungen: Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie eine Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. sagt dazu: „Volksbegehren führen zu Volksentscheiden. Die Bremische Verfassung sichert dieses Recht den Bürgerinnen und Bürger zu. Ein Volksbegehren zu unterstützen, ist gelebte Demokratie“.
In Bremen gab es noch keinen einzigen Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens. In Hamburg gab es bereits sieben Volksentscheide aufgrund von Volksbegehren seit 1998. Der letzte Volksentscheid im Land Bremen, bei dem eine Mehrheit für die vierjährige Legislaturperiode stimmte, wurde von der Bürgerschaft selbst eingeleitet.