Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bremen: Volksbegehren Galopprennbahn zulässig

Für das Volksbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn in der Vahr läuft die Sammelfrist vom 4. Oktober 2018 bis 4. Januar 2019. 21.234 gültige Unterschriften sind nötig, damit es zum Volksentscheid kommt.

Heute startet die Eintragungsfrist des Volksbegehrens zur Erhaltung des Rennbahngeländes Neue Vahr. Zum ersten Mal in der bremischen Geschichte laufen zwei Volksbegehren parallel. Bremen schreibt gerade Demokratiegeschichte, zwei zeitgleich laufende Volksbegehren sind in Deutschland eine Ausnahme.

Die Zulassungsanträge wurden Ende Juni und Ende August eingereicht. Sie waren die Voraussetzung für die Zulassung der Volksbegehren. Der Senat hat die Volksbegehren Anfang August bzw. Ende September zugelassen.

Seit dem 13. August läuft das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“. Das letzte Volksbegehren ist zwölf Jahre her und forderte die Einführung des Fünf-Stimmen-Wahlrechts. Es war gleichzeitig mit über 70.000 Unterschriften das erste erfolgreiche Volksbegehren. Bis dahin sind alle Volksbegehren an der nötigen Unterschriftenzahl oder an der Zulässigkeit gescheitert.

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“ benötigt ca. 24.000 Unterschriften (Land), das Volksbegehren zur Erhaltung der Rennbahn ca. 21.000 Unterschriften (Stadt).

Ein Volksbegehren ist keine Entscheidung in der Sache, sondern ein Antrag auf Volksentscheid. Dieser wird wie eine Wahl organisiert. Damit das Ergebnis des Volksentscheids verbindlich ist, gibt es zwei Erfolgsbedingungen: Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie eine Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie e.V. sagt dazu: „Volksbegehren führen zu Volksentscheiden. Die Bremische Verfassung sichert dieses Recht den Bürgerinnen und Bürger zu. Ein Volksbegehren zu unterstützen, ist gelebte Demokratie“.

In Bremen gab es noch keinen einzigen Volksentscheid aufgrund eines Volksbegehrens. In Hamburg gab es bereits sieben Volksentscheide aufgrund von Volksbegehren seit 1998. Der letzte Volksentscheid im Land Bremen, bei dem eine Mehrheit für die vierjährige Legislaturperiode stimmte, wurde von der Bürgerschaft selbst eingeleitet.