Bremen: Wahlrecht

In Bremen gilt seit 2006 ein modernes Bürgerschaftswahlrecht, das durch ein Volksbegehren von Mehr Demokratie auf den Weg gebracht wurde. Die Bremische Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf des Volksbegehrens im Dezember 2006 selbst beschlossen. Es löste das veraltete Einstimmen-Wahlrecht ab.

Im Mai 2011 wurde das neue Wahlrecht dann zum ersten Mal angewendet. Es gilt für alle Wahlen im Lande Bremen: für die Bürgerschaftswahl, die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und die Wahlen zu den Beiräten in der Stadt Bremen. Im Zuge des Volksbegehrens wurde in Bremerhaven auch die 5-Prozent-Hürde abgeschafft.

Grundzüge des neuen Wahlrechts sind 5 Stimmen, die jeder Wähler und jede Wählerin frei auf dem Stimmzettel vergeben kann. Entscheidend ist nicht mehr allein der Listenplatz, den KandidatInnen von Ihren Parteien bekommen, sondern auch die Stimmenzahl, die auf die Kandidierenden entfällt. Dadurch erhalten die Bürgerinnen und Bürger mehr Mitspracherechte bei der Wahl ihrer Vertreter. Seit der Wahl 2011 gilt zudem ein niedrigeres Wahlalter. Diese Reform war nicht Teil des von Mehr Demokratie gestarteten Volksbegehrens.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen das Bremer Wahlrecht vor: wie es funktioniert und welche Auswirkungen es bei den Wahlen 2011 und 2015 auf die Zusammensetzung des Parlamentes gab. Auch aktuelle Meldungen rund um das Wahlrecht finden Sie hier.

Im Februar 2018 hat die Bremische Bürgerschaft das Wahlrecht geändert. Durch eine Änderung beim Sitzzuteilungsverfahren wurde der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger geschmälert. Mehr Demokratie e.V. ist mit diesen Änderungen nicht einverstanden und hat im März 2018 ein Volksbegehren gestartet. Am 7. August 2018 wurde das Volksbegehren zugelassen, die Sammelfrist lief vom 13. August bis 13. November. Am 13. November wurden 26.355 Unterschriften eingereicht. Am 7. Januar 2019 stellte der Landeswahlausschuss fest, dass das Volksbegehren nicht zustandegekommen ist. Es wurden nur 21.881 gültige Unterschriften eingereicht.

Alle Informationen über unser Volksbegehren auf unserer Kampagnenseite www.fuenf-richtige.de

Nachrichten rund ums Bremer Wahlrecht

Bremen: Volksbegehren Galopprennbahn erfolgreich

Am 4. Februar wurde vom Landeswahlausschuss festgestellt, dass das Volksbegehren zum Erhalt der Galopprennbahn zustandegekommen ist. 24.183 der 29.018 Unterschriften wurden als gültig anerkannt. Nun beginnt in der Stadt die Debatte über den Termin des Volksentscheides und über Alternativen.

Das Volksbegehren lief vom 4. Oktober 2019 bis 4. Januar 2019. Die Initiative wehrt sich gegen die Pläne, das Gelände der Galopprennbahn, auf der bis 2018 Pferderennen stattfanden mit Wohnungen zu bebauen. die Fläche soll stattdessen als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben.

Die Grünen haben sich mittlerweile dafür ausgesprochen, die Fläche nur zur Hälfte zu bebauen und unter anderem die Tribüne zu erhalten.

Ein Volksentscheid parallel zur EU- und zur Bürgerschaftswahl wäre nur möglich, wenn die Bürgerschaft noch im Februar über das Volksbegehren berät. Nur dann könnte der Volksentscheid aufgrund der gesetzlichen Fristen am 26. Mai stattfinden. Eine Sondersitzung ist nun für den 21. Februar geplant. In einem Interview deutete Bürgermeister Sieling den Willen an, den Volksentscheid auf den 26. Mai anzusetzen.