Die beiden Gesetzentwürfe lehnen sich teilweise an unsere Vorschläge an. Das freut uns. Ein gravierendes Problem gibt es jedoch: Der rot-rote Entwurf sieht ein weitgehendes Spendenverbot für Volksbegehren vor.
Demnach wären Spenden von sämtlichen Organisationen, die gemeinnützig, wohltätig oder kirchlich arbeiten, sowie von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen verboten. Spenden von privaten Unternehmen wären jedoch in unbegrenzter Höhe erlaubt.
Hinzu kommt noch, dass es keine Kostenerstattung für Volksbegehren geben soll. Das Resultat des Regierungsvorschlags: Volksbegehren, die von privaten Unternehmen gesponsert werden, wären in Zukunft klar im Vorteil.
Diese Regelung würde der direktdemokratischen Landschaft Berlins deutlich schaden. Wir lehnen sie deshalb ab und fordern zur Verbesserung des Volksabstimmungsgesetzes unter anderem eine Kostenerstattung für Volksbegehren und erhöhte Spendentransparenz.
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Vorschläge von Mehr Demokratie zur Reform des Berliner Volksabstimmungsgesetzes: