Bremen: Hürdensenkung beim Bürgerantrag geplant

Die Hürden für den Bürgerantrag im Land Bremen sollen sinken. Darüber berichtete in der vergangenen Woche der Weser-Kurier. Das finden wir gut! Aber auch die Hürden für den Zulassungsantrag beim Volksbegehren gehören abgesenkt.

5.000 Unterschriften: (zu) hohe Hürde?

Wie dem Zeitungsbericht zu entnehmen ist, kommt der Vorstoß aus den Landesvorständen der drei Koaltionsparteien. Mit einem Bürgerantrag können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre der Bürgerschaft einen Antrag vorschlagen, der dann im Parlament behandelt werden muss. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter Formalitäten und das Sammeln von mindestens 5.000 gültigen Unterschriften. An diesem Punkt ähnelt das Verfahren der ersten Stufe des Volksbegehrens. Hier müssen beim Zulassungsantrag ebenfalls mindestens 5.000 Unterschriften vorliegen. Ziel der Reform ist es, mehr Menschen das Einreichen eines Bürgerantrages zu ermöglichen. Mehr Demokratie unterstützt diese Initiative, denn es geht nur um die Behandlung eines Antrages im Parlament. Da würden auch 2.000 Unterschriften ausreichen. 

Mehr Demokratie fordert in dem Zug allerdings auch die Absenkung der Hürden für den Zulassungsantrag. Diese Hürde sollte parallel zum Bürgerantrag abgesenkt werden. Denn 2.000 Unterschriften sind völlig ausreichend, um ein Volksbegehren zu beantragen. Hier geht es schließlich nur darum, einen Gesetzestext zu prüfen und das Verfahren in Gang zu setzen. 5.000 Unterschriften in der Anfangsphase sammeln zu müssen, ist nicht so einfach. Zu hohe Hürden führen dann zwangsläufig dazu, dass nur schlagkräftige Organisationen Erfolg haben können.

Abschließend fordert Mehr Demokratie die Anrechnung der Unterschriften des Zulassungsantrages auf das Volksbegehren im Gesetz zu verankern. Diese seit 2018 gültige Praxis beruht zur Zeit nur auf einer neuen Interpretation der Gesetze. Hier sollte es Rechtssicherheit für Initiativen geben.

Bürgeranträge gibt es in Bremen seit 1994. Zunächst lag die Hürde bei 13.000 Unterschriften, seit 2009 bei 5.000. Die elektronische Sammlung ist unter bestimmten Umständen möglich.

 

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