Bremen: Privatisierung nur mit Volksentscheid

Wie Presseberichten über die am Donnerstag abgeschlossenen rot-grünen Koalitionsverhandlungen in Bremen zu entnehmen ist, sollen Privatisierungen der öffentlichen Daseinsvorsorge nur noch möglich sein, wenn die Bremerinnen und Bremer in einem Volksentscheid zustimmen. Die beiden Parteien planen im Bereich Bürgerbeteiligung noch weitere Verbesserungen.

Wie der Weser-Kurier in seiner Freitag-Ausgabe berichtet, sollen zu Bürgerbeteiligung und Demokratie folgende Punkte enthalten sein:

"Bürgerbeteiligung

Bei allen Planungsvorhaben soll regelmäßig und verbindlich geprüft werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (...) stattfinden kann. Dies gilt sowohl auf Stadtteil- als auch auf gesamtstädtischer Ebene. (...) Wir wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass über den Verkauf von wesentlichen Teilen der öffentlichen Daseinsvorsorge ein Volksentscheid durchgeführt werden muss. Die Hürden für den Bürgerantrag werden gesenkt: Das Quorum der Unterschriftenmenge wird auf deutlich unter 2 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt. (...) Auf Ebene des Bundesrates werden wir uns für die erstmalige Verankerung von bundesweiten Volksbegehren und Volksentscheiden einsetzen." (Quelle: Weser-Kurier, Ausgabe 139, 17.06.2011, S. 3)

 

Sobald uns der Koalitionsvertrag vorliegt, werden im Detail auf die einzelnen Punkte eingehen.

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