Bremen: Unverhofft kommt oft - Weitere Reformen bei der direkten Demokratie

Drei Jahre nach der Reform der Volksgesetzgebung im Land Bremen und einige Wochen nach der Debatte über die Verlängerung der Wahlperiode gibt es überraschend Bewegung bei der Reform der direkten Demokratie.

Es tut sich was in Bremen!

Nachdem vor einigen Tagen bereits die Ankündigung von Rot-Grün durch die Presse ging, die Bürgeranträge zu reformieren, steht nun auch noch die Reform verfassungsändernder Volksbegehren und Volksentscheide auf der Tagesordnung. Dies war zwischen 2007 und 2009 in den Verhandlungen zur Reform der Volksgesetzgebung Thema und ist damals gescheitert, weil die SPD zur Hürdensenkung „Nein“ gesagt hat.

Nach der Debatte um die Verlängerung der Wahlperiode (dafür hätte die Verfassung geändert werden müssen), legte die CDU für die Juli-Sitzungen der Bürgerschaft zwei Anträge vor: obligatorische Volksentscheide bei Verfassungsänderungen sollen eingeführt und die Hürden für verfassungsändernde Volksentscheide gesenkt werden. Zuvor hatten wir gefordert, einen Volksentscheid über die Verlängerung der Wahlperiode anzusetzen und die Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu lassen.

Nach den zwei Koalitionsrunden der vergangenen Woche, bei denen strittige Themen besprochen wurden, geht es nun Schlag auf Schlag:

  • Einwohneranträge werden reformiert: es müssen nur noch 4.000 (Stadt Bremen) bzw. 5.000 (Land Bremen) Unterschriften für einen Bürgerantrag gesammelt werden. Ähnlich wie bei der Online-Petition soll eine Eintragung über das Internet möglich sein. Die Reform war ein Teil des rot-grünen Koalitionsvertrages von 2011. In der Begründung des Gesetzesentwurfes wird außerdem erwähnt, dass die Interneteintragung auch für den Zulassungsantrag beim Volksbegehren ermöglicht werden soll. Gut, dass dies nun umgesetzt werden soll!
  • Eine Überraschung, mit der wir nicht gerechnet haben: Die Hürden für verfassungsändernde Volksbegehren und Volksentscheide sollen gesenkt werden. Zukünftig reichen 10 Prozent, um ein verfassungsänderndes Volksbegehren einzuleiten (bisher waren es 20 Prozent). Beim Volksentscheid wird das Zustimmungsquorum von 50 auf 40 Prozent gesenkt. Vor allem die Hürde bei Volksentscheiden ist immer noch sehr hoch, zusammen mit einer Wahl könnte diese Hürde aber zu schaffen sein. Rot-Grün geht damit auf die CDU zu, die einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht hat. Diese Reform geht nicht weit genug, führt aber in die richtige Richtung!
  • Bei Privatisierung von öffentlichem Eigentum (z.B. städtische Wohnungen) muss in Zukunft ein Volksentscheid stattfinden, damit die Privatisierung vollzogen werden kann. Auch dies ist ein Projekt aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag. Auch das begrüßen wir.
  • Was nicht kommt: der obligatorische Volksentscheid bei Verfassungsänderungen. Hierzu hat die CDU einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. Die Äußerungen von Koalitionspolitikern in der Presse deuten nicht darauf hin, dass dies die Zustimmung der Koalition findet. Das ist schade, denn es wäre eine gute Möglichkeit, von Zeit zu Zeit über wichtige Fragen abstimmen zu können, ohne, dass vorher ein Volksbegehren stattfinden muss. In Hessen und Bayern ist das Praxis und wir hätten uns das auch für Bremen gewünscht.
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    Weil es sich um Verfassungsänderungen handelt, können diese Änderungen frühestens im Oktober abschliessend in der Bürgerschaft behandelt werden. Die erste Lesung könnte am 11. oder 12. Juli stattfinden.

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