In Hameln erklärte vergangene Woche der Verwaltungssausschuß das Bürgerbegehren zur Neugestaltung der Fußgängerzone für zulässig. Die Hamelner Initiative reichte über 7000 Unterschriften ein, 6161 waren gültig, nur 4719 wären erforderlich gewesen. Nun wird am 19. April unter mäßigen Bedingungen (weniger Abstimmunglokale, reduzierte Öffnungszeiten) darüber abgestimmt, ob die Pläne zur Neugestaltung umgesetzt werden. Die Stadt unternimmt trotzdem offenbar alles, um den ersten Bauabschnitt in Angriff nehmen zu können: einen Tag, nachdem das Begehren für zulässig erklärt wurde, wurden Aufträge dafür ausgeschrieben.
In Delmenhorst hatte die Initiative "Lebendiges Delmenhorst" am 2. Februar genügend Unterschriften beisammen. Sie wurden eingereicht, nachdem wenige Tage zuvor eine bekannte Kaufhauskette ihren Rückzug aus Delmenhorst erklärt hatte. Der Oberbürgermeister hält das Bürgerbegehren seitdem für "obsolet", da Delmenhorst jetzt ja gar kein Einkaufszentrum mehr hätten. Dass über 7000 Delmenhorster dafür unterschrieben haben, über die Zukunft der Innenstadt abstimmen zu können, ignoriert er dabei.
In der Fachwerkstadt Einbeck hat ein Investor Interesse an der Bebauung des historischen Möncheplatzes mit einem zweistöckigen Kaufhaus bekundet. Dort wurde das Bürgerbegehren am 30. Januar angezeigt. Die Unterschriftensammlung begann Anfang Februar.
In Hameln und Delmenhorst hatten die Bürgerbegehren mit einigen Hindernissen zu kämpfen: wenn Investoren oder Zuschüsse locken, wird der Bürgerwille oft und gern ignoriert. Es bleibt zu hoffen, dass das in Einbeck anders sein wird.