Bremen/Bevern. Das Bürgerbegehren gegen den geplanten Golfplatz am Flughafen ist der Borkumer Bürgermeisterin zufolge unzulässig. Grund sei §
22 b der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO). Demnach seien Bürgerentscheide über Bauleitpläne nicht zulässig.
Der Verein Mehr Demokratie weist darauf hin, dass nicht sämtliche Projekte, die unter die Bauleitplanung fallen, vom Bürgerentscheid ausgenommen sind. Vor allem im Vorfeld der Bauleitplanung sind solche Fragen zulässig und können Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Ob der Verwaltungssausschuss - der im übrigen alleine für die Feststellung über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren zuständig ist - diesen Spielraum nutzt und das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, bleibt abzuwarten.
Bei einer Bürgerbefragung im Jahre 2003 hatten bereits 71 Prozent das Vorhaben abgelehnt. Vier Jahre später war auch die Zustimmung im Stadtrat
mit neun Ja-Stimmen bei sieben Nein-Stimmen und einer Enthaltung denkbar
knapp. Mehr Demokratie fordert angesichts diesen umstrittenen Projektes eine Entscheidung der Bürger. "Die Borkumer sollten selbst entscheiden, ob sie für den Golfplatz an diesem Standort sind", fordert Tim Weber von Mehr Demokratie und appelliert an den Verwaltungsausschuss, das Bürgerbegehren
zuzulassen.
Vor allem sollten sich die Bürgerinnen und Bürger nicht von den Äußerungen der Bürgermeisterin verunsichern lassen. Denn die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist noch nicht gefallen. "Wer gegen den Golfplatz unterschreiben möchte, sollte dies weiterhin tun", so Tim Weber weiter.
Mehr Demokratie setzt sich bundesweit für eine Verbesserung der
Regelungen von Bürgerbegehren und Volksbegehren ein. In Niedersachsen ist
neben der hohen Unterschriftenhürde bei Bürgerbegehren, dem hohen
Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid vor allem der weite Negativkatalog
(u.a. Bauleitplanung) verantwortlich für die im Vergleich mit anderen
Bundesländern geringe Anzahl an Bürgerbegehren.