Bürgerbegehren in der Gemeinde Krummhörn unzulässig

[14/12] Mehr Demokratie sieht gute Chancen für zweiten Anlauf

Bremen. Wie der Landesverband Bremen/Niedersachsen des bundesweit tätigen Vereins Mehr Demokratie heute mitteilt, wurde in der Gemeinde Krummhörn ein im August angezeigtes Bürgerbegehren gegen einen geplanten Rathausneubau im Rahmen der Vorabprüfung jetzt für unzulässig erklärt. Unterschriften sind für dieses Bürgerbegehren bislang nicht gesammelt worden. Laut Presseberichten wurde das Bürgerbegehren unter anderem für unzulässig erklärt, weil es Formfehler gegeben hat, sowie die Begründung und ein Kostendeckungsvorschlag fehlte. Mehr Demokratie weist darauf hin, dass die Initiatoren des Krummhörner Bürgerbegehrens nicht darauf beschränkt sind, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen: Sie können auch einfach ein zweites Bürgerbegehren starten, in dem die Fehler behoben sind, die zur Unzulässigkeit geführt haben.

 

Der Verein Mehr Demokratie geht mit diesem Hinweis auf einen Bericht der Ostfriesen-Zeitung ein. In einer heutigen Meldung der Zeitung entsteht der Eindruck, den Initiatoren des Bürgerbegehrens stünde nun nur noch der Klageweg zum Verwaltungsgericht offen, um das Ziel des Bürgerbegehrens zu erreichen. Mehr Demokratie weist darauf hin, dass es auch eine weitere Möglichkeit gibt, die zudem sinnvoller sei als der Klageweg. Dirk Schumacher, Bürgerbegehrens-Berater des Vereins, erläutert diese Möglichkeit: „Das Bürgerbegehren wurde in der Vorabprüfung für unzulässig erklärt. Die Initiatoren können jederzeit ein neues Bürgerbegehren starten und die vom Verwaltungsausschuss genannten Mängel beheben.“ Schumacher verweist darauf, dass die Vorabprüfung von Bürgerbegehren im Jahr 2009 durch den Landtag eingeführt worden sei, um Bürgerinnen und Bürgern die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu erleichtern. „Es war Absicht des Gesetzgebers, dass Bürger einen weiteren Versuch unternehmen können, falls ein Bürgerbegehren im ersten Anlauf fehlerhaft war.“ Laut Schumacher sollte mit der Einführung der Vorabprüfung vermieden werden, dass Unterschriften vergeblich gesammelt werden. Es gebe auch kein Verbot, nach der Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens ein zweites Bürgerbegehren in die Wege zu leiten. Auch eine vorherige Klage sei hierfür keine Voraussetzung. Mehr Demokratie sieht gute Chancen, dass ein Bürgerbegehren zum Krummhörner Rathaus in einem möglichen zweiten Anlauf erfolgreich sein kann. Die festgestellten Fehler des Bürgerbegehrens zum Rathausneubau seien allesamt reparabel.

 

Die in der heutigen Ausgabe der Ostfriesen-Zeitung wiedergegebene Aussage des Pressesprechers der Gemeinde Krummhörn, dass es sich beim Bürgerbegehren um ein kostspieliges Instrument handele, möchte Schumacher richtig gestellt sehen. Das Bürgerbegehren koste die Gemeinde erst einmal keinen Cent, die Kosten tragen allein die Initiatoren. Erst der Bürgerentscheid, der nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren ansteht, werde von der Gemeinde durchgeführt und verursache Kosten, die mit einer Kommunalwahl vergleichbar sind. Dass dieser Bürgerentscheid durchgeführt werden müsse, sei keinesfalls sicher, denn nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren stehe dem Gemeinderat die Möglichkeit offen, das Anliegen des Bürgerbegehrens selbst zu beschließen, der Bürgerentscheide entfalle dann. Schumacher kommentiert dies so: „Demokratie kostet nun mal Geld, das gilt für Kommunalwahlen genauso wie für Bürgermeisterwahlen oder Bürgerentscheide.“ Dies könne kein Argument gegen den Start eines Bürgerbegehrens sein.

 

Die Aussage des stellvertretenden Bürgermeisters der Gemeinde Krummhörn, es sei nicht nachvollziehbar, dass Ratsmitglieder ein Bürgerbegehren einleiten, stößt bei Mehr Demokratie auf Unverständnis. Dass Ratsmitglieder Bürgerbegehren starten, findet Schumacher in Ordnung: „Das ist Praxis bei den vielen Bürgerbegehren. Es gibt keinen Grund, warum sich Ratsmitglieder oder parteipolitisch aktive Menschen auf einmal ihrer Stimme enthalten sollen. Sie sind keine Bürger zweiter Klasse sondern haben die gleichen Rechte wie Nicht-Ratsmitglieder“.

 

Der Landesverband Bremen/Niedersachsen von Mehr Demokratie beobachtet und berät seit 1997 Bürgerbegehren in Niedersachsen. Seitdem hat es 242 Bürgerbegehren und 77 Bürgerentscheide gegeben. Der bundesweit tätige Verein setzt sich für die Verbesserung der demokratischen Spielregeln ein. Direktdemokratische Instrumente wie Bürgerbegehren und Bürgerentscheid stehen dabei im Zentrum. Kürzlich hat der Verein den zweiten bundesweiten Bürgerbegehrens-Bericht veröffentlicht. Bundesweit hat es demzufolge bis Ende 2011 rund 5027 Bürgerbegehren und insgesamt rund 6000 direktdemokratische Verfahren gegeben.

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