Eine bittere Bilanz

Der Bürgerbegehrensbericht 2023 von Mehr Demokratie liefert Daten und Fakten über die direkte Demokratie in unseren Kommunen. Für Niedersachsen fällt die Bilanz unschön aus.

 

Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Niedersachsens bürgerunfreundliche Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bremsen die direkte Demokratie in unseren Kommunen aus. Heute hat der Bundesverband von Mehr Demokratie den Bürgerbegehrensbericht 2023 vorgelegt. Darin vergleichen wir die direkt-demokratische Praxis auf kommunaler Ebene in den 16 Bundesländern. Niedersachsen schneidet dabei schlecht ab. Die bittere Bilanz:

  • Hier finden deutlich weniger Bürgerbegehren und Bürgerentscheide als im Bundesdurchschnitt statt: Niedersachsen hat einen Anteil von 9,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung Deutschlands. Hier finden aber nur 6 Prozent aller Bürgerbegehren statt und 4,5 Prozent aller aus der Bevölkerung angestoßenen Bürgerentscheide.
     
  • Hier werden viel mehr Bürgerbegehren als unzulässig eingestuft: nämlich 38,8 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 28,5 Prozent. Als Faustformel gilt: Je bürgerunfreundlicher die Verfahren, desto höher die Unzulässigkeitsquote. In Niedersachsen ist der sogenannte Negativkatalog besonders dick. Viele Themen sind der direkten Demokratie nicht zugänglich, darunter die auf kommunaler Ebene besonders bedeutsame Bauleitplanung.
     
  • Hier münden weniger Bürgerbegehren in einen Bürgerentscheid: nur 30,3 Prozent. Im Bundesdurchschnitt sind es 40,2 Prozent, in Bayern gar 52,8 Prozent. Das ist insbesondere auf die hohe Zahl der unzulässigen Bürgerbegehren in Niedersachsen zurückzuführen.
     
  • Hier scheitern mehr Bürgerentscheide „unecht“, obwohl eine Mehrheit mit Ja stimmt. Bei 30 Prozent aller Bürgerentscheide ist dies der Fall. Das heißt: Zwar stimmt eine Mehrheit mit Ja, aber diese Mehrheit entspricht nicht mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten. Deswegen wird das sogenannte Zustimmungsquorum verfehlt. Nur in NRW und Berlin ist die Quote noch schlechter. Im Bundesdurchschnitt ist dies bei 12 Prozent aller Bürgerentscheide so. Nimmt man Bayern aus der Rechnung, sind es 17,7 Prozent. Die Zustimmungsquoren variieren je nach Bundesland.
     
  • Hier wurden die Regeln zuletzt sogar noch verschlechtert: Der Bericht kritisiert die 2021 von der rot-schwarzen Vorgänger-Regierung angestoßene Reform, bei der Katalog der Tabu-Themen vergrößert wurde. So dürfen Bürgerbegehren nicht mehr zu geplanten Klinik-Schließungen stattfinden. „Niedersachsen: Reformen reduzieren Bürgerfreundlichkeit“, ist das Unterkapitel des Berichts (Seite 13) überschrieben.

Wir finden: Es ist endlich Zeit für fortschrittliche Reformen! 2016 verbesserte die damalige rot-grüne Landesregierung die Regeln ein Stückweit. Und löste so einen kleinen Bürgerbegehrens-Boom aus. Daran kann die heutige Landesregierung anknüpfen. Gerne auch ein bisschen ambitionierter als vor sieben Jahren!

Download-Link: Bürgerbegehrensbericht 2023

 

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