Es mangelt uns an direkt-demokratischer Kultur

Niedersachsen ist nicht Bayern und schon gar nicht die Schweiz: Der selbstverständliche und selbstbewusste Umgang mit direkt-demokratischen Verfahren ist bei uns noch Zukunftsmusik. Aus aktuellem Anlass: Ein Blick nach Neustadt am Rübenberge und vier Schlussfolgerungen

Direkte Demokratie lebt vom Mitmachen! (Foto [M]: hofschlaeger / Pixelio)

Viel falscher kann man es nicht machen. „Benachrichtigung zum Bürgerentscheid gegen den Ratsbeschluss vom 14.10.2021 am Sonntag, den 12.11.2023 von 08.00 bis 18.00 Uhr“: So ist die Abstimmungsbenachrichtigung überschrieben, die an alle stimmberechtigten Menschen der Stadt Neustadt am Rübenberge ging. Die gelbe Postkarte trieft vor Informationen: Zum Beispiel der, dass man den Antrag auf Briefabstimmung nicht per SMS stellen kann. Tatsächlich? Offenbar war es das Ziel, möglichst viele Buchstaben auf möglichst engem Raum unterzubringen. Dies gelang.

Doch eines verrät die Postkarte nicht: Worum geht es eigentlich? Worüber sollen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden? Selbst wenn man sich, das digitale Dickicht dynamisch durchschreitend, auf der Webseite der Stadt schlau machen will: Es ist unklar, welcher Ratsbeschluss gemeint ist. Am 14.10.2021 gab es gleich mehrere Ratsbeschlüsse. Einer drehte sich um geschenkte Luftreiniger und die daraus resultierenden Folgekosten.

Doch beim Bürgerentscheid geht um etwas anderes: Abgestimmt wird über den Schulstandort der Grundschule. Der Rat hatte beschlossen, die neue Grundschule am Standort Helstorf zu errichten. Dagegen richtete sich ein Bürgerbegehren. Nun findet am 12. November der zweite Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde statt. Doch nicht jeder und jede weiß das: In der Lokalpresse werden Menschen zitiert, die die Postkarte gleich im Müll entsorgen, weil sie einfach nichts damit anzufangen wissen.

Schlussfolgerung eins:  Keine Verwaltung soll dermaßen grob mangelhafte Benachrichtigungen verschicken dürfen! Wir brauchen klare gesetzliche Regeln, wie eine Abstimmungsbenachrichtigung ausschauen muss. Sie muss alle wesentlichen Informationen klar und übersichtlich enthalten. Für die Kommunalwahlen enthält die niedersächsische Kommunalwahlordnung sogar ein Muster einer Wahlbenachrichtigung. Das Wort Bürgerentscheid taucht dort nicht einmal auf.
 

Wie so oft in Niedersachsen, versandte die Gemeinde kein Abstimmungsheft. Ein Abstimmungsheft fasst die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente zusammen. Alle wichtigen Akteurinnen und Akteure kommen zu Wort. Die Menschen können sich dann ein fundiertes Urteil bilden. Ein Abstimmungsheft kostet pro Bürger weniger als ein belegtes Brötchen. Fehlentscheidungen sind meist teurer. Ein gutes Abstimmungsheft zu erstellen ist keine Raketenwissenschaft. Vorbildlich ist ein Abstimmungsheft der Stadt Lüneburg, abrufbar hier. Die Broschüre ist ansprechend gestaltet, sie enthält die Position der Initiatoren des Bürgerbegehrens, der Verwaltung und aller im Stadtrat vertretenen Parteien. Sie nimmt eine neutrale, aber demokratiefreundliche Haltung ein, weil sie die Bürgerinnen und Bürger auffordert, an der Abstimmung teilzunehmen. Und sie wurde an alle Abstimmungsberechtigten verschickt. Es kann so einfach sein!

Schlussfolgerung zwei:  Ein Abstimmungsheft muss gesetzlich vorgeschrieben werden. Es sollte in gedruckter Form zusammen mit der Benachrichtigung alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger verschickt werden und in digitaler Form abrufbar sein. Der passende QR-Code könnte auf der Abstimmungsbenachrichtigung abgedruckt werden.

 

Doch nicht nur die Verwaltung verhält sich problematisch. Auch auf Teile des Nein-Lagers trifft das zu, also jener Menschen, die die Forderung des Bürgerentscheids ablehnen. Es gab einen Aufruf, den Bürgerentscheid zu boykottieren, ihm also fern zu bleiben. Die Rechnung: Wenn nicht genügend Menschen an der Abstimmung teilnehmen, dann ist es egal, ob die Mehrheit mit Ja oder mit Nein stimmt. Denn dann zählt der Bürgerentscheid nicht.

Der Grund: Das sogenannte Zustimmungs-Quorum wurde verfehlt. In Niedersachsen scheitert an dieser Hürde jedes dritte bis zweite Bürgerentscheid. In Neustadt setzte das Nein-Lager genau auf diesen Effekt und versucht, ihn zu verstärken. „Kreuz an ‚Nein‘ oder bleib daheim!“, so inserierten die Nein-Leute in der Lokalpresse. In einer Stellungnahme an uns rechtfertigt die Lokalpolitikerin Silvia Luft den Boykottaufruf: 1. Die „Betreiber“ des Bürgerbegehrens hätten Respekt vor einem Ratsbeschluss eingefordert, würden nun aber den realen Ratsbeschluss nicht respektieren, wie das Bürgerbegehren zeige. 2. Auch lägen „keine neuen Fakten oder Erkenntnisse vor, die nicht schon bei den Ratsentscheidungen 2021 und 2022 vorgelegen hätten“. 3. Vielmehr zeichnete sich das Ja-Lager durch eine „pauschalisierte Aussage der Steuerverschwendung“ aus, die widerlegt sei. Den Boykott-Aufruf betrachtet Luft als „Anerkennung der demokratisch gefassten Ratsbeschlüsse“.

Freundlich formuliert: Die Argumentation ist nicht stringent. In einer Demokratie müssen Bürgerinnen und Bürger nicht in Respekt erstarren vor einer Mehrheitsentscheidung. Die direkte Demokratie gibt ihnen die Möglichkeit, die Entscheidungen von Stadträten und Landesparlamenten zu kippen oder proaktiv eine Entscheidung in ihrem Sinne herbeizuführen.

Das ist nicht respektlos. Das ist Demokratie. Denn dann entscheidet die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, also der Souverän, mithin jene Personengruppe, die den Mitgliedern von Räten und Parlamenten erst die demokratische Legitimation verschafft (dafür ist sie immer gut genug!).

Übrigens: Auch mit einer Nein-Stimme kann man, wenn man mag, Respekt ausdrücken für den Ratsbeschluss.

Argument 2 ist ebenfalls nicht zwingend: Auch wenn tatsächlich keine neuen Fakten und Erkenntnisse vorlägen, kann die Bevölkerung ja auf dieser Basis mehrheitlich zu einer anderen Entscheidung kommen als die Stadtrats-Mehrheit. Das ist bei vielen Bürgerentscheiden der Fall.

Zu Argument 3: Wenn man die besseren Argumente auf seiner Seite wähnt, sollte man den demokratischen Diskurs und eine Abstimmung nicht fürchten müssen. Stattdessen setzt das Nein-Lager auf Abstimmungs-Boykott.

Wir halten die den Boykott-Aufruf des Nein-Lagers nicht nur für schlecht begründet. Wir halten ihn für respektlos – gegenüber dem direkt-demokratischen Standbein unserer Demokratie. Und wir halten ihn für undemokratisch: Demokratie lebt vom Mitmachen, nicht vom Auf-dem-Sofa-Sitzen und nebst „Respekt!“-Rufen. Hier gibt es die seltene Chance, über eine Sachfrage selbst zu entscheiden. Diese Chance sollten die Bürgerinnen und Bürger nutzen. Aller Bürgerinnen und Bürger. Selbstverständlich hat jeder und jede das Recht, nach der eigenen Fa­çon zu entscheiden – mit Ja oder Nein, wie immer es beliebt.

Schlussfolgerung drei:  Das Zustimmungsquorum gehört abgeschafft – so wie in der Schweiz muss die Mehrheit entscheiden. Wer sonst? Dann kommt auch niemand auf den Gedanken, Boykott-Aufrufe in die Welt zu setzen.

Schlussfolgerung vier:  Man kann nicht alles gesetzlich herbeiregulieren. Die Menschen müssen die Instrumente der direkten Demokratie annehmen und lernen, sie virtuos und routiniert zu nutzen – so wie in anderen Ländern auch. Eine demokratische Kultur entsteht, indem man sie lebt. Mitmachen!

Mitmachen? Mitmachen!

Wir kämpfen für ein Demokratie-Update mit direkter Demokratie, regelmäßiger Bürger-Beteiligung, der Transparenz staatlichen Handelns und einem bürgerfreundlichen Wahlrecht. Auch in Bremen und Niedersachsen.

Wir freuen uns auf Ihren Support!