Formfehler verhindern Bürgerentscheid in Uelzen

[16/07] Änderung der NGO überfällig

Bremen/Uelzen. Das von Markthändlern eingereichte Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Wochenmarktfläche in Uelzen wurde am Montag vom Verwaltungsausschuss als unzulässig zurückgewiesen. Grundlage für die Entscheidung war ein von der Verwaltung erstelltes Gutachten, das sich auf die in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) festgeschriebenen Zulässigkeitsvoraussetzungen beruft, die nicht erfüllt seien. In einem Schreiben an die Initiatoren werden die Fristüberschreitung, ein unzureichender Kostendeckungsvorschlag, eine ungenaue Fragestellung und ein für Bürgerentscheide unzulässiger Sachgegenstand genannt.


Das Beispiel in Uelzen macht auf ein grundsätzliches Problem der Bürgerbegehrensregelung in Niedersachsen hin. Über 40 Prozent der

Bürgerbegehren in Niedersachsen werden als unzulässig erklärt. Ein Grund für den hohen Anteil unzulässiger Initiativen ist der Ausschluss vieler Themen von Bürgerbegehren durch die Niedersächsische Gemeindeordnung. Demnach dürfen Angelegenheiten zur Bauleitplanung nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.


In anderen Bundesländern sind mehr Themen für Bürgerbegehren zugelassen.

Die kommunalpolitische Bedeutung gerade der Bauleitplanung zeigt sich z.B. an der Praxis in Bayern. Über 20 Prozent aller Initiativen haben dieses Thema zum Gegenstand und entsprechende Bürgerentscheide sind dort zulässig. Mehr Demokratie fordert, den Negativkatalog für Bürgerbegehren in Niedersachsen zu überarbeiten und mehr Themen zum Bürgerentscheid zuzulassen.


Aber noch ein anderes Problem zeigt sich am Fall in Uelzen. Die

Initiatoren von Bürgerbegehren haben keine rechtsverbindliche Möglichkeit, sich im Vorfeld der Unterschriftensammlung von der Gemeinde beraten zu lassen. Es liegt im Ermessen der Gemeinden, ob sie die Initiatoren beraten und damit die Erfolgsaussichten und das Engagement der Menschen fördern wollen. "Oftmals fehlt aber der politische Wille, die Bürger über bestimmte Themen selbst entscheiden zu lassen", vermutet Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie. Insgesamt erscheint eine Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung längst überfällig. "Die Anforderungen an Bürgerbegehren sind viel zu bürokratisch und kompliziert", so Weber weiter.


Die Frage des Verkaufs der Wochenmarktfläche sollte nicht juristisch, sondern politisch geklärt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich für eine Abstimmung über diese Frage ausgesprochen. Dieses große öffentliche Interesse sollte die Stadt Uelzen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.


Mehr Demokratie ist ein bundesweiter Fachverband für direkte Demokratie und setzt sich für faire Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ein. Dazu gehört die Vereinfachung und bürgerfreundliche Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

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