Krummhörner Bürgerbegehren: Politik will vollendete Tatsachen schaffen

[19/12] Mehr Demokratie: Politik soll Bürger nichts aufs Glatteis führen

In der Gemeinde Krummhörn wurde im Oktober ein zweites Bürgerbegehren gegen den geplanten Rathausneubau gestartet. Das erste Bürgerbegehren war im September für unzulässig erklärt worden. Nachdem das zweite Begehren nun für zulässig erklärt wurde, startete vor wenigen Tagen die Unterschriftensammlung. Kurz nach dem Start der Sammlung gibt es offenbar von Seiten der Verwaltung Versuche, Fakten zu schaffen, die dem Bürgerbegehren entgegenstehen und möglicherweise zu dessen Unzulässigkeit führen könnten. Bereits am Donnerstag soll der Verwaltungsausschuss nach Mehr Demokratie vorliegenden Informationen über den Ankauf des Burghotels in Pewsum (es soll Teil des neuen Rathauses werden) und über die Vergabe der Ausschreibung für die Sanierung in Verbindung mit dem Neubau des Rathauses entscheiden. Mehr Demokratie kritisiert dieses Vorgehen und fordert die Gemeinde auf, bis zum Ausgang des Bürgerbegehrens alle weiteren Planungen ruhen zu lassen, damit die Bürgerinnen und Bürger selbst in einem Bürgerentscheid über den Rathausneubau entscheiden können.

Mehr Demokratie verweist auf Ritterhude und Braunschweig. Beide Kommunen haben in der Vergangenheit bei laufenden Bürgerbegehren Planungen vorübergehend auf Eis gelegt, um den Ausgang entsprechender Bürgerbegehren abzuwarten. In Ritterhude stimmte der Rat im vergangenen Jahr sogar einstimmig für einen zeitweiligen Planungsstopp. Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie in Bremen und Niedersachsen erklärt dazu: „Braunschweig und Ritterhude haben sich vorbildlich verhalten. Die Krummhörner Politik sollte sich daran ein Beispiel nehmen und die Bürgerinnen und Bürger nicht auf Glatteis führen“. Weber äußert sein Unverständnis über die Pläne, bereits am Donnerstag über die weiteren Planungen zu entscheiden: „So stößt man die Bürgerinnen und Bürger vor den Kopf, das ist völlig unnötig“. Es schade nicht, wenn der Neubau sich um einige Wochen verzögert.

Bereits in der Vergangenheit gab es in der Gemeinde Krummhörn strittige Entscheidungen des Rates, die ein Bürgerbegehren torpediert haben und zu dessen Unzulässigkeit geführt haben. Beim Bürgerbegehren zum Brückenbau in Grimersum im Jahr 2007 wurde das Bürgerbegehren deshalb für unzulässig erklärt, weil der Kostendeckungsvorschlag nicht mehr umsetzbar war: Mittel, die im Bürgerbegehren für den Brückenbau vorgesehen waren, wurden vor Abschluss des Bürgerbegehrens ausgegeben, so dass kein gültiger Kostendeckungsvorschlag mehr vorlag.

Mehr Demokratie fordert für Bürgerbegehren eine aufschiebende Wirkung. Diese Regelung beinhaltet, dass während eines Bürgerbegehrens keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden dürfen. Diese Regelung sei mittlerweile bundesweiter Standard. Damit werde Bürgerfrust vermieden. Beispiele wie in der Krummhörn oder in Emsbüren, wo dieses Jahr ein Bürgerbegehren durch Schaffung vollendeter Tatsachen zu Fall gebracht wurde, seien dann nicht mehr möglich.

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