Landesregierung bringt Bürgerentscheids-Reform auf den Weg

Im vierten Jahr ihrer Amtszeit bringt die niedersächsische Landesregierung nun die überfällige Bürgerbegehrens-Reform auf den Weg.

Am Dienstag, den 5. Januar hat das niedersächsische Kabinett den Gesetzentwurf für ein überarbeitetes Kommunalverfassungsgesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine Reform von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

Der nächste Schritt für den Gesetzentwurf ist nun die Anhörung von Verbänden, zunächst vermutlich den kommunalen Spitzenverbänden. Mehr Demokratie wird vermutlich erst in einer öffentlichen Anhörung im Landtag Gehör finden, die zu einem späteren Zeitpunkt kommen wird.

Das schreibt die Staatkanzlei zur Bürgerbegehrens-Reform

Bürgerschaftliches Engagement wird gefördert

Die Rahmenbedingungen für Bürgerbegehren sollen deutlich verbessert werden. Ziel ist es, mehr Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Das stärkt kommunale Selbstverwaltung und Demokratie und kann die Akzeptanz von politischen Entscheidungen erhöhen.

Bürgerbegehren müssen bisher durchgehend von zehn Prozent der Wahlberechtigten schriftlich unterstützt werden, damit es zu einem Bürgerentscheid kommt. Damit setzt Niedersachsen im Ländervergleich eine hohe Hürde. In größeren Kommunen bereitet es zunehmend Probleme, dieses Quorum zu erreichen. Dort soll das Quorum deshalb auf bis zu fünf Prozent gesenkt werden.

Ein Bürgerentscheid ist bislang verbindlich, wenn die Mehrheit der gültigen Stimmen dafür stimmen und diese Mehrheit mindestens von 25 Prozent der Wahlberechtigten getragen wird. Dieses Quorum soll auf 20 Prozent abgesenkt werden.

Wer in Niedersachsen ein Bürgerbegehren auf den Weg bringt, muss einen formellen Kostendeckungsvorschlag einreichen. Daran scheitern viele Verfahren, weil haushaltsrechtliche Fachkenntnisse erforderlich sind. Dem Beispiel anderer Länder folgend soll deshalb zukünftig auf den Kostendeckungsvorschlag als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens verzichtet werden. Die Kostenfrage stellt sich in der Diskussion über ein Bürgerbegehren erfahrungsgemäß auch dann, wenn die Initiatoren keinen Deckungsvorschlag eingereicht haben.

Auch in Niedersachsen soll die Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens eingeführt, dessen Zulässigkeit festgestellt worden ist. Damit soll es nicht mehr während des gesamten Verfahrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids zulässig sein, sich über ein Bürgerbegehren hinwegzusetzen und vollendete Tatsachen zu schaffen. Ausgenommen sind allerdings Maßnahmen, die von der Kommune wegen bereits bestehender rechtlicher Verpflichtungen vorgenommen werden müssen.

Unsere Forderungen

Soweit der offizielle Text. Wir fordern eine weitgehendere Reform mit einer Ausweitung des Themenkataloges und einer deutlichen Senkung der Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. In den kommenden Monaten werden wir uns für weitere Verbesserungen einsetzen. Sobald uns ein Gesetzestext im Wortlaut vorliegt, werden wir darüber berichten.

Mitmachen? Mitmachen!

Wir kämpfen für ein Demokratie-Update mit direkter Demokratie, regelmäßiger Bürger-Beteiligung, der Transparenz staatlichen Handelns und einem bürgerfreundlichen Wahlrecht. Auch in Bremen und Niedersachsen.

  • Bestellen Sie unser kostenloses Infopaket mit Grundlagenheft!
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Damit Sie immer wissen, was los ist.
  • Werden Sie Mitglied: Aktiv oder Fördermitglied, das ist Ihre Wahl!
  • Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
  • Unterstützen Sie unsere aktuelle Kampagne "Rettet unsere Stimmen"

Wir freuen uns auf Ihren Support!