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In Steinau findet am Sonntag der siebzigste niedersächsische Bürgerentscheid statt. Darüber, über das laufende Schul-Volksbegehren und über die neue Kommunalverfassung berichtet heute unser Mehr Demokratie-Niedersachsen-Ticker.

Siebzigster Bürgerentscheid in Niedersachsen - Erster Bürgerentscheid im Landkreis Cuxhaven

In Steinau im Landkreis Cuxhaven findet am Sonntag, den 12. Dezember der siebzigste niedersächsische Bürgerentscheid statt. Zugleich ist es der erste Bürgerentscheid im Landkreis. Die Steinauer stimmen darüber ab, ob eine alte Gaststätte durch die Gemeinde erworben werden soll, um dort einen Dorfladen einzurichten. Die Abstimmung läuft nur von 9 bis 15 Uhr, Benachrichtigungen wurden nicht verschickt, auch eine Briefabstimmung war nicht möglich. Lediglich eine vorzeitige Abstimmung im ca. 8 Kilometer entfernten Rathaus der Samtgemeinde war in den Tagen vor der Abstimmung möglich.

 

Volksbegehren: neuer Beschluss zur Zulässigkeit bringt längere Sammelfrist

Der im September gefasste Beschluss zur Zulässigkeit des Volksbegehrens „Für gute Schulen“, der mit einer Auflage verbunden war, ist aufgehoben worden. In der Auflage war die vom Volksbegehren gewollte Fortführung der Vollen Halbtagsschulen allein auf Grundschulen beschränkt worden; tatsächlich gab es aber auch Förderschulen, die als Volle Halbtagsschulen geführt wurden.

Die von der Landesregierung verlangte inhaltliche Veränderung des Volksbegehrens war unter anderem Gegenstand einer Klage der Initiatoren vor dem Staatsgerichtshof. Für die Kläger ist der jüngste Beschluss der Landesregierung ein erster Erfolg – allerdings nur ein Teilerfolg. Denn in dem neuen Beschluss ist der Fehler zwar behoben worden, die Landesregierung konnte sich aber nicht dazu durchringen, das Volksbegehren insgesamt für uneingeschränkt zulässig zu erklären. Nach wie vor wird die Auffassung vertreten, es würde in die Gestaltungsautonomie der kommunalen Schulträger eingegriffen. Die Initiatoren des Volksbegehrens werden deshalb auch die neue Entscheidung der Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof anfechten.

Dies hat zur Folge, dass der Landeswahlleiter die Frist zum Einreichen von Unterschriften neu festsetzen muss: Mussten bisher alle Unterschriftenlisten bis spätestens 2. Mai 2011 bei den zuständigen Gemeinden abgegeben werden, dürfte sich die Frist jetzt um rund zwei Monate verlängern.

Bislang ist das Volksbegehren von rund 185.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aus Niedersachsen unterschrieben worden.

 

Neue Kommunalverfassung beschlossen

Am Mittwoch wurde vom Landtag die neue niedersächsische Kommunalverfassung beschlossen. Das Gesetz fasst alle bisherigen kommunalrechtlichen Bestimmungen zusammen. An einigen Stellen wurden Veränderungen vorgenommen, weitergehende Reformen gibt es in der Kommunalverfassung nicht. Die restriktiven Bedingungen für Bürgerbegehren bleiben bestehen. Es gelten weitere umfassende Themenverbote, hohe Unterschriften- und Abstimmungshürden sowie nur unter Schwierigkeiten erfüllbare Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag.

Erfreuliche Veränderungen: Bürgerentscheide werden zukünftig durchgeführt wie Wahlen. Der Streit um die Abstimmungsbedingungen gehört damit der Vergangenheit an. Auf Abstimmungsbenachrichtigung und Briefabstimmung kann nicht mehr verzichtet werden, die Zahl der Abstimmungslokale und deren Öffnungszeit muss denen bei der Kommunalwahl entsprechen. Durch gute Bedingungen steigt die Beteiligung und damit die Wahrscheinlichkeit, dass das hohe Zustimmungsquorum überwunden werden kann. Weitere Neuerung: in Ortsteilen und Stadtbezirken können in Zukunft Bürgerbefragugen stattfinden.

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