Saterland: Streit ums Bürgerbegehren

Im Saterland gibt es Pläne, an dem am Küstenkanal gelegenen Hafen C-Port zwei Anlagen zu errichten, die Gülle und Mist verwerten soll. Gegen den Beschluss regte sich Widerstand in Form eines Bürgerbegehrens. 

Das Bürgerbegehren gegen die im Ort Sedelsberg geplante Anlage wurde gestartet, nachdem der Rat am 22. Juni die Anträge zweier Investoren befürwortet hatte. Kritisiert wird unter anderem, dass durch den Betrieb der Anlagen Abwasser in die Sagter Ems eingeleitet werde. Kritisiert wird das zu erwartende höhere Verkehrsaufkommen, möglicher Gestank und Gefahren für die Umwelt bei Störfällen. Außerdem gebe es vor Ort schon eine Mülldeponie. Die Befürworter versprechen sich Arbeitsplätze und vermutlich ein höheres Gewerbesteueraufkommen.

Für das am 6. Juli angezeigte Bürgerbegehren sind mindestens 1.079 Unterschriften erforderlich. Im Rahmen der Vorabprüfung wurde das Bürgerbegehren am 23. Juli zwar vorab für zulässig erklärt. Allerdings musste die Unterschriftensammlung Ende August abgebrochen werden, da auf den Unterschriftenlisten ein Teil des genehmigten Textes fehlte. 1.500 Unterschriften wurden damit ungültig. Ab dem 5. September soll die Unterschriftensammlung erneut beginnen dieses Mal mit der vollständigen Unterschriftenliste. 

Die Formulierung des Bürgerbegehrens ist etwas umständlich, da die Gemeinde nur teilweise über die Errichtung der Anlage entscheidet. Die Fragestellung lautet: "Die Gemeinde  Saterland lehnt den Bau und Betrieb der Mist- und Gülleverarbeitenden Industrieanlagen der Firmen Revis bioenergy GmbH aus Münster und Kaskum GmbH aus Friesoythe auf dem Gebiet des interkommunalen Industrie und Gewerbegebietes C-Port ab und versagt, soweit kein Rechtsanspruch auf die Erteilung besteht, alle in ihre Zuständigkeit fallenden Genehmigungen und Zustimmungen, die auf einen Bau und Betrieb dieser Anlagen abzielen."

So könnte die Gemeinde die Genehmigung einer Abwasserleitung in die Sagter Ems verweigern, da ein Teilstück über Gemeindegebiet verläuft. Ob das Bürgerbegehren tatsächlich zulässig ist, ist derzeit noch offen. Der Landkreis hat als Kommunalaufsicht die Entscheidung des Saterländer Verwaltungsausschusses bemängelt. Dieser habe keine ausreichende Entscheidungsgrundlage gehabt und nicht entscheiden dürfen. An dieser Prüfung entzündete sich eine hitzige öffentliche Diskussion. Wie das Bürgerbegehren ausgeht, ist offen.

Das Bürgerbegehren im Saterland ist das erste in der Geschichte der Gemeinde. Im gesamten Landkreis Cloppenburg gab es erst sieben Anläufe für ein Bürgerbegehren (seit Einführung 1996). Viermal kam es zum Bürgerentscheid: In Löningen 2005 (Gegen Bau einer Turnhalle), Garrel 2012 (Gegen Kultur- und Heimathaus, Lindern 2013 (Gegen Um- und Rückbau einer Straße) und in Emstek 2013 (Gegen den Bau einer Entlastungsstraße).

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