Zuletzt, am 1. und 8. November, gab es Bürgerentscheide in der Gemeinde Schönewörde und der Stadt Munster. Da über die Abschaffung der Beiträge wegen eines Themenausschlusses im Bürgerentscheids-Gesetz nicht abgestimmt werden darf, wurde hier über die zeitweilige Aussetzung von Straßenausbaumaßnahmen abgestimmt.
In Schönewörde (Mitglied der Samtgemeinde Wesendorf im Landkreis Gifhorn) stimmten am 1. November bei einer Beteiligung von 58,16 Prozent nur 22,8 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, 77,2 Prozent dagegen. Geplante Straßenausbaumaßnahmen können nun fortgesetzt werden. Es war der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde und der 121. insgesamt in Niedersachsen.
In der Stadt Munster stimmten am 8. November bei einer Beteiligung von 23,91 Prozent zwar 73,46 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren. Durch die niedrige Abstimmungsbeteiligung konnte aber das Zustimmungsquorum von 20 Prozent nicht erreicht werden. Es wurde um 342 Stimmen verfehlt. Aus diesem Grund muss das Bürgerbegehren nicht umgesetzt werden. Auch hier handelte es sich um den ersten Bürgerentscheid in der Geschichte der Stadt. Für Niedersachsen war es Bürgerentscheid Nr. 122.
Vorangegange Bürgerentscheide in Dedelstorf und Horneburg 2019 gingen jeweils im Sinne des Bürgerbegehrens aus, die Straßenausbaumaßnahmen mußten ausgesetzt werden. In Faßberg und Wesendorf übernahmen die Gemeinderäte die jeweiligen Bürgerbegehren.
Der letzte Bürgerentscheid des Jahres steht am 4. Dezember in Lauenau an. Dort wird über den Haus eines ortsbildprägenden Hauses im Ortskern abgestimmt.