"Software-Entwicklung"

In Bremen soll die Volksgesetzgebung verbessert werden. Der Reformausschuss behandelte zum dritten Mal das Ausführungsgesetz. Vertreter von Mehr Demokratie waren als Sachverständige geladen.

Tim Weber und Paul Tiefenbach bereiten sich auf die Ausschuss-Sitzung vor.

In Bremen tagte am 12. Februar der im Oktober eingesetzte Bürgerschafts-Ausschuss zur Reform der Volksgesetzgebung ein weiteres Mal. Paul Tiefenbach und Tim Weber waren als Vertreter von Mehr Demokratie erneut eingeladen, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung dieser wichtigen Demokratie-"Software" zu leisten. Es ging am Dienstag nicht um Fristen, Quoren und Themen, sondern um die Bestimmungen des Ausführungsgesetzes, in der vorangegangenen Sitzung als "Software" bezeichnet. In diesem Gesetz werden Fragen wie die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden und organisatorische Fragen geregelt.

 

Mit den Erfahrungen des ersten erfolgreichen Volksbegehrens des Landes Bremen hatten Paul Tiefenbach und Tim Weber für die Ausschussmitglieder einige Vorschläge im Gepäck, wie Volksbegehren zukünftig einfacher werden können. Dies und der Blick auf andere Bundesländer brachte Vorschläge wie die Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen hervor. Ziel ist es, Kosten zu sparen und vor allem eine möglichst hohe Beteiligung zu erreichen. Dieser Vorschlag erfuhr grossen Zuspruch, auch wenn sich bei den juristischen Details noch zu klärende Fragen offenbarten.

 

Unmittelbar zu Volksentscheiden dazu gehört unserer Ansicht nach die Information der Abstimmungsberechtigten durch ein Abstimmungsheft. Das wird unter anderem in Hamburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Berlin und Bayern so gemacht. Auch dieser Vorschlag fand Zustimmung bei den Parteivertretern. Ein weiterer Punkt, der bei Bremer Haushaltspolitikern sicher für hochgezogene Augenbrauen sorgen wird, ist die Forderung nach einer Kostenerstattung für erfolgreiche Volksentscheide. Um auch kleinen Initiativen die Durchführung eines Volksbegehrens zu ermöglichen, sollen nach einem erfolgreichen Volksentscheid Kosten in Höhe von 26 Cent pro Ja-Stimme erstattet werden. Damit wollen wir sicherstellen, dass auch kleine, nicht so finanzstarke Gruppen Volksbegehren in Angriff nehmen können. Dies würde sehr zu einem fairen Wettbewerb beitragen, damit nicht nur ressourcenstarke Gruppen aktiv werden.

 

Für Diskussionen sorgte vor allem die Forderung, öffentliche Einrichtungen für die Unterschriftensammlung bei Volksbegehren zu öffnen sowie eine Briefeintragung beim Volksbegehren zu ermöglichen. Auch die Gestaltung der Unterschriftenliste wollen wir vereinfachen (ist die Angabe des Geburtsdatums wirklich notwendig?) und auch auf den kompletten Abdruck eines Gesetzentwurfes verzichten. Stattdessen sollte der Gegenstand des Volksbegehrens vereinfacht dargestellt werden und der Gesetzentwurf für Informationswillige bereitgehalten werden. Wichtig ist uns auch die Beratung von Volksbegehren vor dem Start der Sammlung und die Befassung der Bürgerschaft nach der Annahme des Zulassungsantrages.

 

Unsere Vorschläge wurden mit Interesse zu Kenntnis genommen, an einigen Stellen gab es kritische Bemerkungen, andere Vorschläge wurden dagegen offenbar akzeptiert. Aus den Reihen des Ausschusses kamen auch Vorschläge: der Ausschussvorsitzende wünschte sich die Möglichkeit einer Konkurrenzvorlage. Die Bürgerschaft sollte also bei einem Volksentscheid dem Entwurf der Initiative einen eigenen Text entgegenstellen können.

 

Bei der nächsten Sitzung im März wird es dann eine erneute Sitzung geben, bei der dann die Erweiterung des Themenkataloges und die Finanzwirksamkeit auf der Tagesordnung stehen.

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