Studie: Das Europäische Bürgerbegehren

Im vorliegenden Entwurf der EU-Verfassung fand - nicht zuletzt aufgrund der Bemühungen von Mehr Demokratie - das Europäische Bürgerbegehren Aufnahme. Dr. Michael Efler zeigt in seiner Studie Wege, dieses Recht einzuführen. Dies kann ein erster Schritt sein, um das seit langem kritisierte Demokratiedefizit in der EU abzubauen.

Die Studie ist vorerst nur auf Englisch erschienen. Eine deutsche Übersetzung folgt Anfang Februar. Über unseren Newsletter werden Sie hierüber informiert.

 

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European Citizens' Initiative. Legal options for implementation below the constitutional level pdf - 24 Seiten - 404 kB

 

Übersetzung der Zusammenfassung

Die EU wird schon seit langem für ihr Demokratiedefizit kritisiert. Es gibt verschiedene Vorschläge zur Überwindung oder Verringerung dieses Defizits, von denen einige eine verstärkte Bürgerpartizipation und die Einführung von Direkter Demokratie als mögliche Lösungen anführen. Vorschläge wie diese haben dazu beigetragen, dass das Europäische Bürgerbegehren (engl: European Citizens' Initiative - kurz: ECI) als das erste Instrument direkter Demokratie auf der internationalen Ebene überhaupt in den Verfassungsvertrag aufgenommen wurde. Die ECI will den Einfluss der Bürger auf die Politik der EU stärken, ohne das damit das institutionelle Gleichgewicht der Union - besonders zu nennen ist hier das Initiativ-Monopol der Europäischen Kommission - verändert würde.

Die ECI ist in dem Sinne bindend, dass die EU-Kommission gesetzgeberisch im Sinne der Initiative aktiv werden muss, wenn diese als zulässig anerkannt wurde. Die Kommission ist jedoch nicht verpflichtet den Text der ECI unverändert an die anderen Institutionen der EU weiter zu geben.

Mit einer ECI können Änderungen des europäischen Vertragwerks angeregt werden. Dieses Recht der Europäischen Bürger sollte aber in der EU-Richtlinie, welche die Ausführungsbestimmungen näher beschreiben wird, aus Gründen der Eindeutigkeit noch einmal deutliche Erwähnung finden. Bürgerbegehren auf der EU-Ebene können ebenfalls auf die Veränderung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zielen.

Es sind verschiedene Möglichkeiten denkbar, die ECI als politisches Instrument einzuführen. Unter denen, die in dieser Studie untersucht werden, können nur zwei Möglichkeiten zur die Einführung der ECI empfohlen werden: Entweder (1) als Zusatz zu den bisherigen Verträgen (z.B. in Form eines "Mini-Vertrags") oder (2) als eine EU-Richtlinie empfohlen werden. Eine Regelung kann und muss auf dem Art. 308 EUV basieren. Beide genannten Formen schaffen juristisch bindende Verfahren zur Einführung der ECI, anders als die Möglichkeiten der Einführung über eine Vereinbarung zwischen den Institutionen der EU (sogenannte interinstitutionelle Vereinbarung) oder die Integration der ECI in die Verfahrenregeln der Europäischen Kommission. Die oben genannten Lösungen beinhalten, dass die Initiatoren von Europäischen Bürgerinitiativen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen könnten, und dass rechtliche Standards gesetzt werden könnten, die für die Mitgliedsstaaten bindend sind.

Die Option "Mini-Vertrag" stellt dabei die beste Möglichkeit dar, die ECI einzuführen. Bleibt jedoch der Verfassungsprozess weiter blockiert, sollte die der Weg über eine EU-Richtlinie gewählt werden.

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