Thüringen kippt 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen

[14/08] Bremerhaven kann vor politischer Wirklichkeit nicht die Augen verschliessen

Bremen. Erneut gibt es ein Verfassungsgerichtsurteil zur 5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen und damit auch Argumente für die Diskussion in

Bremerhaven. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am vergangenen Freitag entschieden, dass die 5-Prozent-Hürde bei Wahlen zu den Gemeinderäten und Kreistagen gegen die Verfassung verstößt und ab den nächsten landesweiten Kommunalwahlen nicht mehr anwendbar ist (Urteil vom 11.04.2008, Az.: VerfGH 22/05). Demnach verstoße die Sperrklausel gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl in der Landesverfassung.

Kleine Parteien seien dadurch benachteiligt, dass ihre Stimmen nicht zählen, soweit sie an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. Nach diesem Urteil gilt die Sperrklausel bei Kommunalwahlen nur noch im Saarland, Berlin, Hamburg und Bremen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof sieht weder in der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Volksvertretung noch in dem möglichen Einzug radikaler Parteien eine Rechtfertigung für eine Beschränkung im Wahlrecht. Genau wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein, stellt auch das Thüringer Verfassungsgericht harte Anforderungen an die Beibehaltung dieser Hürde. Um mögliche Funktionsstörungen festzustellen, müsse die politische Wirklichkeit betrachtet und Erfahrungen aus anderen Bundesländern berücksichtigt werden.

Mehr Demokratie begrüßt das Urteil und sieht die eigene Position gestärkt. "Nach und nach wird die Hürde in den einzelnen Bundesländern gekippt. Das ist die politische Wirklichkeit, vor der Bremerhaven nicht einfach die Augen verschließen kann", fordert Paul Tiefenbach, Sprecher des Vereins. Er erinnert daran, dass im Jahre 2006 über 70.000 Menschen für ein neues Wahlrecht mit Kumulieren und Panaschieren, aber auch für die Abschaffung der 5-Prozent-Hürde in Bremerhaven unterschrieben haben.

Im Dezember 2006 haben die Abgeordneten in der Bürgerschaft diesem Gesetz zugestimmt. Mehr Demokratie appelliert an die Bürgerschaftsabgeordneten, der Forderung aus Bremerhaven nach Wiedereinführung der Sperrklausel nicht nachzugeben.

Mitmachen? Mitmachen!

Wir kämpfen für ein Demokratie-Update mit direkter Demokratie, regelmäßiger Bürger-Beteiligung, der Transparenz staatlichen Handelns und einem bürgerfreundlichen Wahlrecht. Auch in Bremen und Niedersachsen.

  • Bestellen Sie unser kostenloses Infopaket mit Grundlagenheft!
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Damit Sie immer wissen, was los ist.
  • Werden Sie Mitglied: Aktiv oder Fördermitglied, das ist Ihre Wahl!
  • Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.
  • Unterstützen Sie unsere aktuelle Kampagne "Rettet unsere Stimmen"

Wir freuen uns auf Ihren Support!