Im Jahr 1993 wurden Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in Niedersachsen eingeführt. Erst sieben Volksbegehren gab es seitdem. Nur eines war zulässig und hat auch die Unterschriftenhürde übersprungen. Einen Volksentscheid gab es noch nie. Das erfolgreiche Volksbegehren "Nicht kürzen bei den Kurzen" wurde von der Landesregierung übernommen, so dass der Volksentscheid entfiel. Das Blindengeld-Volksbegehren wurde nach Sammlung der Hälfte der Unterschriften eingestellt, weil es zu einem Kompromiss kam. Volksbegehren stellen in Niedersachsen offenbar eine gute Gelegenheit dar, die Landesregierung zum Einlenken zu bewegen.
Heute wurde in der "Neuen Presse" die Möglichkeit eines Volksbegehrens gegen das "Turbo-Abi" (Einführung des Abiturs nach zwölf Jahren auch an Gesamtschulen) erwähnt. Vertreter von SPD, Grünen und Linke bezeichneten ein Volksbegehren als einen Weg, um den umstrittenen Gesetzentwurf der Regierungsmehrheit zu kippen. Für ein Volksbegehren wären ca. 609.000 Unterschriften erforderlich. In einem ersten Schritt müssten 25.000 Unterschriften für einen Zulassungsantrag gesammelt werden, dies binnen eines halben Jahres. Die Unterschriften können auf das eigentliche Volksbegehren angerechnet werden, für das ein weiteres halbes Jahr zur Verfügung steht.