Volksentscheid in Bremen am 24. September!

Am 24. September findet in Bremen ein Volksentscheid statt! Das hat die Bürgerschaft jetzt beschlossen. Thema wird die Verlängerung der Wahlperiode sein. Ob die Abgeordneten zukünftig nur noch alle fünf statt alle vier Jahre gewählt werden, entscheiden die Bremerinnen und Bremer am Tag der Bundestagswahl.

In Bremen findet am 24. September, parallel zur Bundestagswahl ein Volksentscheid statt. Abgestimmt wird über die Frage, ob die Wahlperiode im Land Bremen von vier auf fünf Jahre verlängert werden soll. Das hat die Bürgerschaft (Landtag) am Mittwochnachmittag einstimmig beschlossen. Mehr Demokratie begrüßt den ersten Bremer Volksentscheid seit 23 Jahren, spricht sich aber für eine Beibehaltung der vierjährigen Wahlperiode aus. Wir finden es super, dass der Volksentscheid stattfindet! Denn das ist die Chance für eine öffentliche Debatte über diese wichtige Frage, die alle Wählerinnen und Wähler direkt betrifft.

Für die Beibehaltung der vierjährigen Wahlperiode sprechen wir uns aus, weil Wahlen zum Kern der Demokratie gehören. Sie schaffen Legitimation für das Parlament als das einzige direkt legitimierte Verfassungsorgan. Wenn dieses nur noch alle fünf statt alle vier Jahre gewählt wird, schwächt das die Demokratie. Die Verlängerung der Wahlperiode ist ein Einschnitt in die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger und verschlechtert die demokratische Kontrolle.

Das Argument, die Verlängerung schaffe mehr Arbeitszeit für die Abgeordneten, überzeugt uns nicht. Auch trifft das Argument, neue Abgeordnete bräuchten mehr Einarbeitungszeit, bei weitem nicht für alle zu, denn nur ein Teil der Abgeordneten kommt nach der Wahl neu in die Bürgerschaft. Wer mehr Zeit für die Umsetzung seiner politischen Projekte brauche, kann sich noch einmal zur Wahl stellen. Es gibt weltweit viele Staaten, in denen die Wahlperiode noch kürzer oder wenigstens genauso lang ist wie in Bremen. Und schließlich wird auch die Arbeitsfähigkeit des Bundestages nicht angezweifelt.

Die jetzige vierjährige Wahlperiode schafft die richtige Balance zwischen der Arbeitsfähigkeit des Parlaments und den Rechten des Souveräns. Für die Stadt Bremen ist die Wahl außerdem die einzige Wahl innerhalb der Wahlperiode, da kein separates Kommunalparlament gewählt wird wie in den Flächenländern (z.B. Niedersachsen: Kommunalwahlen 2011, Landtagswahl 2013, Kommunalwahl 2016, Landtagswahl 2018). Den Ausbau der direkten Demokratie als Argument für eine Verlängerung herzunehmen, greift zu kurz. Denn das Instrument wird bislang selten genutzt, Wahlen hingegen sind die einzige verlässlich stattfindende Beteiligungsmöglichkeit. Nur weil die anderen Bundesländer auf fünf Jahre verlängert haben, müssen wir das nicht auch machen.

Die Wahlperiode wird verlängert, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt und wenn diese Mehrheit mindestens zwanzig Prozent der Stimmberechtigten entspricht. In Bremen gab es seit 1947 drei Volksentscheide: 1947 über die Verfassung, ebenfalls 1947 über einen Verfassungsartikel zur betrieblichen Mitbestimmung und 1994 über eine Revision der Landesverfassung. In den drei Fällen wurden die Vorlagen angenommen. Der Volksentscheid 1994 war ebenfalls mit der Bundestagswahl zusammengelegt. Einen von den Bürgerinnen und Bürgern initiierten Volksentscheid gab es in Bremen hingegen noch nie. Volksentscheide über die Verlängerung der Wahlperiode gab es in der Vergangenheit in Hessen und Bayern, in beiden Fällen wurde die Verlängerung, allerdings in Bayern im Paket mit anderen Abstimmungsfragen, angenommen.

Mitmachen? Mitmachen!

Wir kämpfen für ein Demokratie-Update mit direkter Demokratie, regelmäßiger Bürger-Beteiligung, der Transparenz staatlichen Handelns und einem bürgerfreundlichen Wahlrecht. Auch in Bremen und Niedersachsen.

Wir freuen uns auf Ihren Support!