Zum Beschluss der Übertragung der Kläranlage in Hatten

[29/07] Mehr Demokratie fordert Bürgerentscheid abzuwarten

Bremen/Hatten. Am Dienstag wurde das Bürgerbegehren "Pro Klärwerk" bei der Gemeinde Hatten angezeigt. Ziel der Initiative ist zu verhindern, dass die Abwasserentsorgung an den OOWV übertragen wird. In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde nun die Übertragung der Abwasserentsorgung der Gemeinde Hatten an den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband beschlossen. Zuvor wurde der Antrag, die Entscheidung zu vertagen, abgelehnt.

Mehr Demokratie appelliert an die Gemeinde Hatten, den Bürgerwillen ernst zu nehmen. Sollten die für ein Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften zusammenkommen, sollten die Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid selbst darüber abstimmen, ob die Abwasserentsorgung in öffentlicher Hand bleiben oder übertragen werden soll. Über diese für eine Kommune wichtige Entscheidung sollten die Betroffenen selbst entscheiden können. "Das bedeutet, vor dem Bürgerentscheid dürfen keine Fakten geschaffen, also keine Verträge unterschrieben werden", fordert Tim Weber, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Selten verhalten sich Stadtverwaltungen diesbezüglich fair. Eine erfreuliche Ausnahme der vergangenen Monate war die Stadt Braunschweig. Dort wurden alle weiteren Planungen zum Bau eines neuen Schwimmbades auf Eis gelegt, um die Entscheidung zum Bürgerbegehren abzuwarten. "Die Gemeinde Hatten sollte sich hieran ein Beispiel nehmen", fordert Tim Weber.

Selten verhalten sich Stadtverwaltungen diesbezüglich fair. Eine erfreuliche Ausnahme der vergangenen Monate war die Stadt Braunschweig. Dort wurden alle weiteren Planungen zum Bau eines neuen Schwimmbades auf Eis gelegt, um die Entscheidung zum Bürgerbegehren abzuwarten. "Die Gemeinde Hatten sollte sich hieran ein Beispiel nehmen", fordert Tim Weber.

Mehr Demokratie fordert eine Reform der Niedersächsischen Gemeindeordnung mit Einführung einer aufschiebenden Wirkung für Bürgerbegehren. Denn in Niedersachsen dürfen die Gemeinden ein Bürgerbegehren unterlaufen. In Bayern ist das nicht erlaubt, das Ergebnis des Bürgerentscheids muss abgewartet werden.

Das Thema Privatisierung ist in Deutschlands Gemeinden immer öfter ein Gegenstand von Bürgerbegehren. Dieser Trend macht dem Verein Mehr Demokratie zufolge auch vor Niedersachsens Gemeinden nicht Halt. Beispiele aus jüngster Zeit waren Bürgerbegehren gegen den Verkauf der Stadtwerke in St. Andreasberg und Holzminden.

 

 

Weitere Reformvorschläge finden Sie hier:

www.bremen-nds.mehr-demokratie.de/reformen-nds.html

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