Wissenswertes über Einwohnerbefragungen

Gesetzliche Grundlage:

§ 35 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Die Vertretung kann in Angelegenheiten der Kommune eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der Kommune haben, beschließen. [...]“

Weitere Möglichkeiten

In Niedersachsen gibt es seit 1996 neben Bürgerbegehren und Bürgerentscheid weitere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung. Die Einwohnerbefragung (bis 2016 Bürgerbefragung) ist eine davon. Einwohnerbefragungen können nur aufgrund eines Ratsbeschlusses stattfinden. Sie sind unverbindlich und unterliegen keinen weiteren Einschränkungen, außer der, dass es sich um eine Angelegenheit des Rates handeln muß. Wie die Befragung durchgeführt wird, entscheidet der Gemeinderat, die Kommunalverfassung stellt dies den Gemeinden frei. Um eine Befragung durchzuführen, musste der Gemeinderat bis 2016 eine Satzung beschließen. Einige Gemeinden haben dies in Form einer allgemeinen Satzung getan, vielfach wird von Fall zu Fall eine Durchführungssatzung beschlossen. Die Zahl der bisher in Niedersachsen durchgeführten Befragungen ist unbekannt, da keine Meldepflicht besteht.  

Durchführung und Themenspektrum

Bei der Durchführung lehnt man sich oft an die Durchführung von Wahlen und Bürgerentscheiden an, die Befragung wird also an einem Sonntag in Wahllokalen durchgeführt, Bürgerinnen und Bürger werden benachrichtigt und haben die Möglichkeit, per Brief an der Befragung teilzunehmen. In Göttingen wurden die Bürgerinnen und Bürger 2010 zum Bau einer Umgehung befragt. Diese Befragung lief über mehrere Wochen, ausschließlich auf postalischem Weg. Eine Durchführung wie eine Wahl gab es 2010 in Brake (Abwahlverfahren Bürgermeister) und Bleckede (Fusion mit zwei anderen Gemeinden). Sehr oft finden Bürgerbefragungen nach dem „Ja/Nein“-Prinzip statt, seltener sind Möglichkeiten wie in Delligsen, wo die Bürger sich für eine von vier Varianten entscheiden konnten. In Uslar gab es 2004 die Möglichkeit, zwischen drei Varianten für die Gestaltung der Fußgängerzone zu entscheiden. Das Themenspektrum umfasst viele Bereiche: es geht um Windenergieanlagen, Bauprojekten im Stadtgebiete, Gestaltung von Fußgängerzonen, Verkehrskonzepte und- projekte, Fusionen mit Nachbargemeinden.  

Verbindlichkeit

Obwohl solche Befragungen unverbindlich sind, taucht oft die Frage auf, wie mit dem Ergebnis umzugehen ist. In Bleckede sprach sich 2009 eine Mehrheit der Bürger gegen die Fusion mit den Nachbargemeinden aus. Der Rat entschied im November 2009 ebenfalls dagegen, trotzdem wurde Anfang 2010 eine nochmalige Befragung durchgeführt. Erst die erneute und deutlichere Ablehnung des Projektes führte dann dazu, dass das Ergebnis akzeptiert wurde. In Brake gab es 2010 eine knappe Mehrheit für die Einleitung eines Abwahlverfahrens gegen den Bürgermeister. Die für die Abwahl erforderliche Mehrheit von Dreivierteln des Rates kam trotzdem nicht zustande, der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger wurde nicht umgesetzt. In Göttingen legte sich der Rat von vornherein darauf fest, das Ergebnis der Befragung ab einer Beteiligung von 20 Prozent zu respektieren. In Gevensleben (Ausbau Windenergie, 2010) wurde das Befragungsergebnis ebenfalls vorab für verbindlich erklärt.

In einigen Fällen wird von Bürgerinnen und Bürgern die Forderung nach einer Bürgerbefragung aufgestellt, wo Bürgerbegehren nicht möglich waren (Dörpen 2008/2009, Bau eines Kohlekraftwerkes) oder nachdem sich die Unzulässigkeit eines Begehrens herausgestellt hat.

Rechtsgutachten zum Thema Bürgerbefragung

 

www.campact.de/img/klima/doerpen/rechtsgutachten_befragung.pdf

Beispiele für Bürgerbefragungen

Bürgerbefragungen am 20. Januar 2013 zusammen mit der Landtagswahl

Oyten, Wasserskianlage auf dem Oyter See

Ottersberg, Biomasseheizkraftwerk

Landkreis Lüneburg, Elbbrücke bei Neu Darchau

Hilgermissen, Einführung von Straßennamen

Barendorf, Bau einer Ortsumfahrung der B 216

Bürgerbefragung nach vorhergehendem Bürgerbegehren:

Lilienthal 2004 (Verlängerung der Straßenbahnlinie 4)

Gevensleben 2010 (Bau weiterer Windenergie-Anlagen)

Parallele Bürgerbefragungen in mehreren Gemeinden zur gleichen Frage:

Bad Fallingbostel/Bomlitz/Walsrode (2008) Fusion der drei Gemeinden

Bleckede/Amt Neuhaus/Dahlenburg (2009) Fusion der drei Gemeinden

Bürgerbefragungen auf ausschließlich postalischem Weg:

Göttingen 2010 (Südspange-Umgehungsstraße)

Langenhagen (Landesgartensschau 2012)

Städte und Gemeinden mit allgemeinen Satzungen für Bürgerbefragungen:

  • Baddeckenstedt
  • Bad Pyrmont
  • Braunschweig
  • Damnatz
  • Dannenberg
  • Gusborn
  • Hardegsen
  • Helmstedt
  • Jameln
  • Karwitz
  • Langen
  • Langendorf
  • Langenhagen
  • Oldenburg
  • Ottersberg
  • Salzhemmendorf
  • Wolfenbüttel