Unsere Forderungen für Informationsfreiheit und Transparenz in Niedersachsen

Grundsätzlich braucht Niedersachsen ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild. Jede Kommune sollte eine Informationsfreiheitssatzung nach dem Vorbild der Mustersatzung des Bündnisses für Informationsfreiheit Bayern verabschieden.

Einige wichtige Eckpunkte eines Niedersächsischen Transparenzgesetzes aus Sicht von Mehr Demokratie e.V.

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  • JedeR muss das Recht auf Informationszugang haben - natürliche und juristische Personen ebenso wie Bürgerinitiativen, Vereine und andere Organisationen.

  • Im Gesetz muss eine aktive Veröffentlichungspflicht der Behörden verankert werden, zur Umsetzung muss ein digitales Informationsregister nach Hamburger Vorbild eingerichtet werden.

  • Der Behördenbegriff muss nach Hamburger Vorbild weit gefasst werden, außerdem müssen auch Unternehmen, sofern sie Verträge mit dem Land Niedersachsen geschlossen haben, auskunftspflichtig sein.

  • Der Katalog der zu veröffentlichenden Informationen ist klar zu formulieren und möglichst umfangreich zu gestalten. Insbesondere sind auch Dokumente, die die Bauleitplanung und Planfeststellungsverfahren und Verträge, die die Daseinsvorsorge betreffen sowie Rohdaten zur Weiterverarbeitung zu veröffentlichen.

  • Grundsätzlich müssen natürlich einige Daten von dem Recht auf Information ausgeschlossen bleiben (z.B. personenbezogene Daten, bestimmte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, journalistisch-redaktionelle Informationen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, Informationen, die öffentliche Belange gefährden könnten o.ä.). Aber: Ausnahmen von der Informationspflicht müssen eng und klar definiert und nachvollziehbar begründet werden.

  • Das Verfahren für Anträge auf Informationszugang muss transparent und einfach gestaltet sein, es müssen feste und angemessene Fristen für die Erteilung von Informationen festgelegt werden. Die Behörden und der/die niedersächsische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit müssen die Antragssteller im Verfahren unterstützen und beraten.

  • Der Informationszugang muss nach Möglichkeit gebührenfrei sein: öffentliche Informationen gehören den BürgerInnen und Bürgern!

  • Sinnvoll ist aus unserer Sicht die Integration des niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) in das neu zu schaffende Transparenzgesetz, sodass auf Landesebene eine klare, einheitliche Informationsfreiheitsgesetzgebung entsteht.