Stichwahlen

Zwischen 2011 und 2013 waren die Stichwahlen bei den Wahlen zu den Ämtern Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landrat und Regionspräsident abgeschafft. Schwarz-Gelb war 2010 der Meinung, es bedürfe keines zweiten Wahlganges. Rot-Grün hat diesen dann wieder eingeführt.

Die Stichwahl findet immer dann statt, wenn KandidatInnen im ersten Wahlgang nicht 50 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigen können. Bei der Stichwahl treten dann die beiden KandidatInnen mit den meisten Stimmen erneut gegeneinander an. So ist gesichert, dass Bürgermeister und Landräte auch eine Mehrheit der WählerInnen hinter sich wissen.

Wir können einige Kritikpunkte an dem Modell der Stichwahl in Form eines zweiten Wahlganges nachvollziehen. Deshalb wollen wir die Stichwahlen in Form der integrierten Stichwahl reformieren.

Erhalte die Stichwahl!

Von September bis November 2010 haben wir 1.800 Unterschriften für einen Aufruf zum Erhalt der Stichwahl gesammelt. Unterstützt wurden wir von vielen Organisationen und einer Reihe von Bürgermeistern aus Niedersachsen. Mehr über unsere Kampagne lesen Sie in unserem Kampagnenarchiv.