100. Volksbegehren in Deutschland: Mehr Demokratie will Hürden in Bremen senken
An diesem Freitag (26. Februar) geht das bundesweit 100. Volksbegehren an den Start. Auf den Weg brachte es die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Aus Anlass dieses Jubiläums zieht der Landesverband von Mehr Demokratie eine mild positive Bilanz für Bremen.
Bremen: Zweiter im Volksentscheids-Ranking
Bremen belegt im bisher letzten Volksentscheids-Ranking von Mehr Demokratie den zweiten Platz. „Allerdings nur mit der Schulnote ‚befriedigend‘. Es besteht weiterhin Verbesserungspotenzial“, sagt Katrin Tober, die Landessprecherin von Mehr Demokratie e.V. In den letzten Jahren habe es erhebliche gesetzliche Fortschritte gegeben. Die Verfahren wurden vereinfacht. „Das sind gute Schritte. Sie wecken Appetit auf mehr“, sagt Tober.
Fortschritte wecken Appetit auf mehr
Um das Verfahren noch bürgerfreundlicher zu gestalten, schlägt Mehr Demokratie vier simple, aber wirksame Reformen vor.
Vorschlag 1: Es sind immer noch zu viele Themen von Volksbegehren ausgeschlossen. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten über alle Themen abstimmen können, über die auch die Bürgerschaft entscheiden darf“, fordert Katrin Tober.
Vorschlag 2: Derzeit muss eine Initiative 5.000 Unterschriften sammeln, damit festgestellt werden kann, ob ein Volksbegehren überhaupt rechtlich zulässig ist. „Diese Hürde erweist sich in der Praxis als sehr hoch“, sagt Katrin Tober. „Das schreckt ab.“
Vorschlag 3: Die Initiatoren eines Volksbegehrens haben aktuell drei Monate Zeit, um die Unterschriften für ein Volksbegehren zu sammeln. Das überfordert kleine Initiativen und verschafft gut organisierten Lobbygruppen erhebliche Vorteile. „Es wäre besser, wenn der Zeitrahmen auf sechs Monate erweitert wird. Es kommt ja nicht auf das Tempo an, sondern auf die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer“, betont Tober.
Vorschlag 4: Bremen könnte den Initiatoren eines Volksbegehrens eine bessere Planungssicherheit ermöglichen – nach Hamburger Modell. In Hamburg wissen die Initiatoren eines Volksbegehrens bei Antragstellung schon exakt, in welchem Zeitfenster sie Unterschriften sammeln dürfen. In Bremen kann man den Startpunkt nur vermuten und oft bleiben nur wenige Tage Vorbereitungszeit nach der Zulässigkeitsprüfung. Hamburg kennt Sonderregelungen für die Sommermonate und die Möglichkeit, einmalig die Frist zu verlängern. „All das ist vorbildlich für Bremen“, lobt Katrin Tober.
Erfolge durch Volksbegehren – auch ohne Volksentscheid
In Bremen besteht seit 1947 die Möglichkeit, Volksbegehren zu starten. In 74 Jahren mündete allerdings kein einziges landesweites Volksbegehren in einen Volksentscheid. Zwar gab es mehrere Volksentscheide zu verfassungsrechtlichen Fragen, sie wurden jedoch stets von oben initiiert. Auch gab es einen ersten von unten initiierten Volksentscheid zur Rennbahn. Dabei handelte es sich um einen kommunalen Volksentscheid, begrenzt auf die Stadt Bremen. Volksbegehren können auch dann erfolgreich sein, wenn sie nicht in einen formalen Volksentscheid münden. Tober: „Von den letzten sieben Volksbegehren wurden immerhin drei von der Bürgerschaft inhaltlich übernommen.“
+++ Überblick: Drei übernommene Volksbegehren
2006 Volksbegehren „Mehr Demokratie beim Wählen“: Von der Bürgerschaft umgesetzt, wenn auch 2018 verwässert
2012 Volksbegehren „Keine Atomtransporte über bremische Häfen!“: Die Bürgerschaft beschließt ein entsprechendes Verbot
2014 Volksbegehren „Müllabfuhr in Bürgerhand“: Bürgerschaft entschließt entsprechendes Rahmengesetz
Weitere Ressourcen:
- „Deutsche Wohnen & Co enteignen” löst bundesweit das 100. Volksbegehren aus. PM unseres Bundesverbandes.
- Bremer Hürdenlauf: vom Zulassungsantrag zum Volksentscheid
- Zur Geschichte der Volksbegehren in Bremen
Ansprechpartnerin: Katrin Tober, Landessprecherin Mehr Demokratie e.V. Bremen / Niedersachsen, Telefon: 0177/ 2672940
Verantwortlich: Marcus Meier, Pressesprecher Mehr Demokratie Bremen / Niedersachsen
Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen/Niedersachsen
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