Abschlussbericht zur Volksgesetzgebung liegt vor

[37/08] Koalition soll auf Opposition zugehen

Bremen.

Der Ausschuss „Erleichterung der Volksgesetzgebung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“ hat heute seinen Abschlussbericht zur Neuregelung der Volksgesetzgebung vorgelegt und wird ihn nun der Bürgerschaft zur Beratung vorlegen. Mit dem Bericht liegt ein umfassendes Paket an Änderungsvorschlägen vor, um die Regelung der direkten Demokratie im Land Bremen bürgerfreundlicher zu gestalten. Hierzu gehört neben der Herabsetzung der Quoren beim Volksbegehren und Volksentscheid, der Einführung eines Abstimmungsheftes, der Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen auch die Beibehaltung der dreimonatigen Sammelfrist. Mehr Demokratie begrüßt den Gesetzentwurf, kristisiert aber in wesentlichen Punkten den fehlenden Reformwillen. Zu den offenen Fragen gehören die Quoren bei verfassungsändernden Volksbegehren und die Zulässigkeit von finanzwirksamen Volksbegehren.

 

Während die Koalition die Regelungen für Verfassungsänderungen aufgrund von Volksbegehren beibehalten will, fordern alle Oppositionsparteien auch hierfür eine Vereinfachung. Derzeit müssen 20 Prozent aller Stimmberechtigten für ein solches Volksbegehren unterschreiben, damit es zum Volksentscheid kommt. Die Opposition spricht sich für eine Senkung auf 10 Prozent (CDU) bzw. 5 Prozent (FDP/Linke) aus. Beim Volksentscheid müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen zusammenkommen, gleichzeitig müssen jedoch mindestens 50 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen. Mehr Demokratie weist darauf hin, dass ein solches Quorum in der Realität quasi nicht zu schaffen ist. Die Opposition schlägt für dieses Zustimmungsquorum eine Halbierung auf 25 Prozent (FDP und Linke) bzw. eine Senkung auf 40 Prozent (CDU) vor. Bei finanzwirksamen Volksbegehren schlägt die Koalition zwar eine Öffnung vor, sieht aber gleichzeitig einen Finanzierungsvorschlag vor, der in der Regel auf Kommunalebene existiert und dort häufig zur Unzulässigkeit von Verfahren führt.

 

Da es sich bei der geplanten Reform um eine Verfassungsänderung handelt, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Bürgerschaft notwendig. Die Regierungskoalition ist somit auf Stimmen der Opposition angewiesen. In den nächsten Monaten werden die drei Lesungen im Parlament stattfinden, in deren Zuge eine Einigung bei den strittigen Fragen erzielt werden muss, um ein Scheitern des gesamten Projektes zu verhindern. „Wir appellieren an die Vernunft aller Beteiligten, sich bei den strittigen Fragen anzunähern. Der Wille zu einer Reform ist parteiübergreifend vorhanden, jetzt muss die Koalition nur noch einen Schritt auf die Opposition zugehen“, so Paul Tiefenbach, Sprecher des Landesverbands.

 

Zur Kritik am Kostendeckungsvorschlag (am Beispiel Niedersachsen):

bremen-nds.mehr-demokratie.de/kdv.html

 

Zur Wirkung von Zustimmungsquoren:

bremen-nds.mehr-demokratie.de/zustimmungsquoren.html