Aus zwei mach eins - Mehr Demokratie schlägt vor: Einen Wahlgang sparen

[11/19] 85 Direktwahlen am Sonntag in Niedersachsen

Der Verein Mehr Demokratie schlägt für die Direktwahlen zu Bürgermeistern und Landräten in Niedersachsen ein neues Wahlverfahren, die integrierte Stichwahl, vor. Diese habe den Vorteil, dass in den Kommunen auf einen zweiten Wahlgang, die Stichwahl verzichtet werden könne. Hintergrund für die Forderung sind die 85 Direktwahlen, die am Sonntag in Niedersachsen stattfinden. Direkt gewählt werden Bürgermeister und Landräte. Erhält im ersten Wahlgang keiner der Bewerber eine absolute Mehrheit, gibt es eine Stichwahl, in der Regel zwei oder drei Wochen nach dem ersten Wahlgang. „Die integrierte Stichwahl spart den zweiten Wahlgang, sichert aber ein eindeutiges Ergebnis“ wirbt Tim Weber, Geschäftsführer von Mehr Demokratie, für das Modell. Dieses Verfahren werde bereits in Australien oder bei Parteivorsitzenden-Wahlen in Großbritannien angewendet.

Wählerinnen und Wähler können die zur Wahl stehenden Kandidierenden durchnummerieren. Die Wählerinnen und Wähler kennzeichnen auf dem Stimmzettel die Kandidierenden in der Reihenfolge ihrer persönlichen Vorlieben mit aufsteigenden Zahlen. Der bevorzugte Kandidat erhält die Ziffer 1, die zweite Wahl die Ziffer 2, die dritte die Ziffer 3 usw. Es liegt dabei im Ermessen des Wählers, ob er alle oder nur einen Teil der Kandidierenden durchnummeriert. Er kann sich auch darauf beschränken, einen einzigen Kandidierenden zu kennzeichnen.

Bei der Auszählung, die zentral stattfindet, werden zunächst nur die Erstpräferenzen der Wähler berücksichtigt. Erreicht hierbei kein Kandidat die absolute Mehrheit, kann mit Hilfe der nachfolgenden Präferenzen ermittelt werden, wie die Wähler sich bei einer Stichwahl entscheiden würden, ohne dass ein zweiter Wahlgang stattfinden muss.

Bürgermeister und Landräte können so in einem einzigen Wahlgang ermittelt werden, gleichzeitig ist die demokratische Legitimation gesichert. „Dieses Wahlverfahren ist für den Zweck der Direktwahl eines Kandidaten am besten geeignet. Jeder Wähler kann darauf vertrauen, dass seine Rangfolge gewertet wird“ stellt Weber die Vorteile dieses Wahlverfahrens heraus. Er verweist auf Erfahrungen aus Australien und Irland, wo die Parlaments- bzw. Präsidentenwahlen nach diesem Modell stattfinden.

Einwände, dieses Verfahren sei zu kompliziert, lässt Weber nicht gelten: „Das Argument, etwas sei zu kompliziert, wurde bei jeder demokratischen Reform angeführt so z.B. bei der Erweiterung des allgemeinen Wahlrechts, der Einführung des Frauenwahlrechts, der Direktwahlen, des Kumulierens und Panaschierens und der direkten Demokratie.“ Weber plädiert dafür, das Verfahren in Niedersachsen einzuführen oder den Kommunen per Experimentierklausel zu ermöglichen, dieses Verfahren zu erproben. „Die integrierte Stichwahl spart zudem Zeit und Geld“ erklärt Weber abschließend.

Das aktuelle Wahlrecht sieht so aus: Wenn im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erhält, gibt es nach 14 oder 21 Tagen eine Stichwahl mit den beiden bestplatzierten Kandidaten. An diesem Modell wird kritisiert, dass die Beteiligung oftmals niedriger liege als im ersten Wahlgang oder bei den Kommunalwahlen. So hat die Beteiligung bei der Stichwahl zum Regionspräsidenten der Region Hannover im Jahr 2014 bei 27,6 Prozent gelegen. Weber: „Die klassische Stichwahl hat Schwächen, eine Abschaffung ist aber keine Lösung, das lehnen wir klar ab.“

Die Stichwahlen gibt es in Niedersachsen seit Einführung der direkt gewählten Bürgermeister und Landräte 1996. Zwischen 2010 und 2011 war die Stichwahl abgeschafft, wodurch auch 30 Prozent der Stimmen für einen Wahlsieg reichen konnten.

Positionspapier integrierte Stichwahl:

 

bremen-nds.mehr-demokratie.de/integrierte-stichwahl