Bad Münder entscheidet über Umzug der Grundschule Kellerstraße

[10/14] Mehr Demokratie kritisiert erneut hohe Zustimmungshürde

In Bad Münder findet am Sonntag der erste Bürgerentscheid in der Geschichte Bad Münders statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt entscheiden darüber, ob der im März beschlossene Umzug der Grundschule Kellerstraße an den Standort der ehemaligen Hinrich-Wilhelm-Kopf-Schule umgesetzt werden soll. Es ist der 87. niedersächsische Bürgerentscheid und der zweite im Jahr 2014. Damit das Bürgerbegehren Erfolg hat, muss eine Mehrheit mit „Ja“ stimmen und diese Mehrheit muss mindestens 3692 Ja-Stimmen betragen, entsprechend 25 Prozent der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl. Mehr Demokratie e.V. fordert vom Landtag die Streichung des Zustimmungsquorums, da Enthaltungen letztlich wie Nein-Stimmen gezählt würden. „Das stellt die Demokratie auf den Kopf“, erläutert Tim Weber, Geschäftsführer des Mehr Demokratie-Landesverbandes Bremen/Niedersachsen. Darüber hinaus soll es zukünftig verpflichtend sein, Bürgerinnen und Bürger vor einem Bürgerentscheid mit einem Abstimmungsheft über die Hintergründe zu informieren.

Aufgrund der Gemeindegröße und der Zusammenlegung mit der Europawahl sei ein Erreichen der Abstimmungshürde in Bad Münder aber wahrscheinlich. Trotzdem sei das Zustimmungsquorum eine hohe Hürde auf dem Weg zum Erfolg: 35 Prozent aller Bürgerentscheide in Niedersachsen scheitern daran. Dies bedeutet, dass es im Bürgerentscheid zwar eine Mehrheit für das Anliegen des Bürgerbegehrens gibt, die Anzahl der Ja-Stimmen trotzdem nicht ausreicht. Tim Weber: „Das ist für viele Bürgerinitiativen eine frustrierende Erfahrung“. Angesichts dieser Zahlen fordert Mehr Demokratie die Streichung dieses Quorums, Weber begründet dies so: „Bei Bürgerentscheiden soll die Mehrheit entscheiden, wie bei Wahlen auch“.

Das von Mehr Demokratie geforderte Abstimmungsheft soll nach den Vorstellungen des Vereins vor einem Bürgerentscheid an alle Haushalte verschickt werden. In dem Abstimmungsheft, das je nach Gegenstand auch nur eine Seite umfassen könne, sollten die Pro- und Contra-Argumente sowie die Hintergründe ausgewogen und in sachlicher Form dargestellt werden. Ziel sei es, dass Bürgerinnen und Bürger sich gezielt informieren können. Die Verpflichtung, Abstimmungshefte zu versenden, sei z.B. in Hamburg, Schleswig-Holstein und in der Schweiz üblich. „Information ist eine Grundbedingung von Demokratie, das gilt auch für Bürgerentscheide“ erklärt Tim Weber abschließend.

Der Bürgerentscheid in Bad Münder kam zustande, weil Bürgerinnen und Bürger zuvor per Bürgerbegehren die Abstimmung eingeleitet hatten. Für das Bürgerbegehren wurden im April ca. 1900 Unterschriften eingereicht.